Zulassungsstelle in Stadt Schwabach

Adresse:

Nördliche Ringstraße 2 a-c
91126 Schwabach

Kontakt:

Fax:
09122-860-110

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Robert Sebiger
Was ist da nur passiert? Bis November 23 war alles super organisiert mein Auto umzumelden hat insgesamt nicht mal 30 Minuten gedauert. Jetzt hat das Auto meiner Frau unerwartet den Geist aufgegeben und wir wollten für nächste Woche einen Termin machen, Online NICHT möglich telefonisch nicht zu erreichen und mit der Ansage, man möchte von schriftlichen Terminanfragen absehen??? Aha, wie dann. Sahnehäubchen war dann noch eine Dame im Bürgerbüro die meinte mann müsse halt weiter voraus planen!! Nun wissen wir leider nicht 3 Wochen im voraus wann was kaputt geht!! Schade wie man sich hier als offensichtlich unfähig darstellt. Aber wie gasagt, letztes Jahr war das super!!
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E A
Anrufen könnt Ihr euch sparen, die herrschafften sind zu "beschäftigt". Online dienste sind seit einiger Zeit nicht möglich. Reine Katastrophe. Manchmal frage ich mich wirklich was die Kollegen beruflich machen... Hingehen braucht ihr auch nicht, weil die haben kein Bock auf euch...
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Andreas Geub
Passamt Mitarbeiter sehr freundlich
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Turbo Turbo
Schnell und freundlich. Perfekt
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Maxi H
Telefonisch absolut nicht zu erreichen. Leben außerdem wahrscheinlich alle hinterm Mond wenn dauerhaft das Online Portal außer Betrieb ist. Hab schon viele Fahrzeuge ohne Probleme in Landkreis Fürth / Nürnberg online abgemeldet aber von der Goldschlägerstadt kann man anscheinend solch digitale Dienste wohl nicht erwarten. Das Internet ist für uns alle Neuland…

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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