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Zulassungsstelle in Stadt Schwabach

Adresse:

Nördliche Ringstraße 2 a-c
91126 Schwabach

Kontakt:

Fax:
09122-860-110

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Erika Falkner
Richtig empfehlen kann ich diesen Ort nicht.
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human touch
Ja dann Gute Nacht. Was gibt's denn nicht zu verstehen?? Fakt: Online Zulassung funktioniert immer noch nicht. Nicht mal die Abmeldung funktioniert, weil der Link zum Bezahlvorgang nicht funktioniert. Warum eigentlich nicht?? Wie lange noch diese Rückständigkeit?? Woanders geht das, in Schwabach halt nicht. MFG
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Peica Adrian
Es ist eine totale Frechheit wie diese Behörde organisiert ist. Total abweisende Mitarbeiter / innen. Sie sind sehr bemüht die Bürger zu schikanieren und unmotiviert. Haben sich in dem Büro eingesperrt und machen von dort aus irgendwelche Regeln. Ich möchte sehr gerne wissen, warum die Führung nach so viele Beschwerden nichts verändert hat. Es sind doch Leute, die aus unseren Steuern bezahlt werden. Bitte verändert etwas, sonst gibt ihr uns das Recht uns zu bescheren. Wir wollen uns nicht beschweren.
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Minapaddyfan 1991
Wenn man mal einen Termin bekommt, ist alles weitere ein Kinderspiel.
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Selcuk Demir
Wir haben ja leider eine neue Zeitrechnung. Seit Corona.... Leider ist bei der Zulassungsstelle/Meldeamt alles extrem schlecht geworden seit corona. Und ich möchte schon sagen, extremst faul geworden. Ich behaupte mit meiner Erfahrung seit fast 30jahren, dass sie nie sehr fleißig waren. Aber jetzt.... ist schon Gipfel der Frechheit Früher hast du 2-3 mal angerufen und es ist irgendwann jemand ans Telefon. Früher bist du zur Zulassung oder für Pass hin, und hast halt etwas gewartet , konntest dein Auto zulassen oder du hast direkt info bekommen, konntest es dann nicht erledigen, was es auch immer war und hast es dann eben am nächsten tag erledigen. Ich schreibe nicht von einem Früher von vor 50Jahren. Ihr nutzt das mit onlineterminen unverschämt aus. Nur um euch nicht zu stressen....lieber stresst ihr die 40000 Einwohner. In den letzten 12 Monaten war ich mehrfach bei der Behörde. Da hast du einen "Termin" und musst dennoch nummer ziehen. Für was brauche ich dann einen Termin? Du gehst hin und sagst " ich habe heute früh Termin vereinbart". Denn das können die nicht einsehen im System und lassen dich hoch . Dann ist nicht eine einzige Person dort, die auch einen Termin hat. Ich war an mehreren Tagen dort wo ich wirklich ganz alleine war. Die stehen herum trinken Kaffee, lachen, haben Spaß, alles schön....und du stehst dort wartest während die Angestellten sich amüsieren...stellenweise wird gedroht dass man vom hausrecht Gebrauch machen kann wenn man nicht geduldig ist Den OB interessiert es, wie die Stadträte auch , genauso wenig. Manchmal glaube ich, ihr seid dort um die Menschen zu nerven Ich merke gerade....wie eure Faulheit, das ausnutzen von Fünkchen macht mich aufregt.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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