Zulassungsstelle in Stadt Schwabach

Adresse:

Nördliche Ringstraße 2 a-c
91126 Schwabach

Kontakt:

Fax:
09122-860-110

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Marcel Heubeck
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Sandra Leikam
Heute war ich im Passamt um meinen neuen Personalausweis abzuholen. Trotz einer Terminvorgabe von 2Minuten musste ich lange warten🤷‍♀️Obwohl ich einen Termin hatte fühlte sich keiner zuständig. Nach einer Wartezeit von 15Minuten hatte ich das Bedürfnis mal zu rufen ob sich denn keiner zuständig fühlt 🤷‍♀️ Genervt kam eine Dame auf mich zu und fragte was ich denn möchte. Nachdem ich nach meinem neuen Ausweis fragte und angebracht hatte dass ich den alten Ausweis behalten möchte wurde es verneint. In jedem Ort kann man seinen alten Ausweis behalten. Nur in dem tollen Schwabach nicht!!!!! Finde ich unterste Schublade!!! Laut KI ist es immer möglich den alten Ausweis zu behalten. Bin maßlos enttäuscht von Schwabach! Schade dass ich hier wohne!!!! Telefonisch ist sowieso niemand erreichbar obwohl nichts los ist. Würde ich an eurer Stelle mal überdenken. Aber Stadt🤷‍♀️ Ist ja normal🤣
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Nadine Mayer
Sehr freundliche und hilfsbereite Mitarbeiter bei der Zulassungsstelle.
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Diana Merkl
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Paolo
Wieder mal eine schlechte Erfahrung gemacht heute auf der Zulassungsstelle. Eine alte Dame hat die Zahlung nicht ganz verstanden, und das auch zur geltung gebracht. Aber unfreundlich wie die Mitarbeiter (alle) der Stadt Schwabach sind, hat sich die junge Dame hinterm Tresen kein Stück dafür interessiert und es nicht für nötig gehalten zu Helfen. Also hab ich ihr natürlich geholfen. Wie kann eine Mitarbeiterin so faul und respektlos gegenüber einer alten Frau sein. Ich hoffe das die Stadt Schwabach diesmal nicht so feige ist wo auf die sonstigen vielen schlechten Rezensionen, sondern endlich mal ihren Mann steht und antwortet und vor allem aber endlich mal was dagegen machen.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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