Zulassungsstelle in Stadt Rosenheim

Adresse:

Westerndorfer Str. 88
83024 Rosenheim

Kontakt:

Fax:
08031-365-2040

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Andreea Nikolic
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Cabbar T.
Leider eine sehr enttäuschende Erfahrung. Ich hatte heute um 8:00 Uhr einen Termin, um einen neuen Führerschein zu beantragen. Mein Führerschein befindet sich derzeit in meinem Auto, das seit zwei Wochen in der Werkstatt steht. Da die Werkstatt erst um 9:00 Uhr öffnet, konnte ich ihn vor dem Termin nicht holen. Der Mitarbeiter im Erdgeschoss erklärte mir, ich solle nach oben gehen, anklopfen und wegen eines neuen Termins nachfragen. Genau das habe ich getan. Die Tür stand weit offen. Ich habe angeklopft, kurz in den Raum geschaut, ob jemand da ist, und anschließend direkt vor der Tür gewartet. Ich habe den Raum zu keinem Zeitpunkt betreten und keinen einzigen Schritt hineingemacht. Plötzlich kam ein älterer Mitarbeiter mit Glatze und Vollbart von hinten und sagte in einem sehr abfälligen Ton: „Sehen Sie denn nicht, dass da niemand drin ist? Warum gehen Sie da rein?“ Das hat mich fassungslos gemacht, weil mir in diesem Moment etwas unterstellt wurde, was überhaupt nicht passiert war. Anstatt sich den Sachverhalt erst einmal anzuhören, wurde ich sofort in einem respektlosen und vorwurfsvollen Ton behandelt. Als ich anschließend mein Anliegen erklärte, fragte der Mitarbeiter nur: „Wenn Sie wissen, wo Ihr Führerschein ist, warum holen Sie ihn dann nicht?“ Obwohl ich erklärte, dass sich mein Auto in der Werkstatt befindet und diese erst um 9:00 Uhr öffnet, mein Termin aber bereits um 8:00 Uhr war, zeigte er aus meiner Sicht keinerlei Verständnis und schickte mich lediglich weiter. Ich erwarte von einer Behörde keinen besonderen Service, aber einen respektvollen Umgangston und dass man sich den Sachverhalt erst anhört, bevor einem etwas unterstellt wird. So sollte man mit Bürgerinnen und Bürgern nicht umgehen.
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Stefanie Auchter
Nur mit Termin möglich. Spontan vorbei kommen nicht möglich. Nette Angestellte
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Michaela Schmiedmaier
1A Sehr freundlich Sehr schnell Unkompliziert! Vll. Sollte man sich selbst ein bissl an der Nase packen und freundlich sein, dann klappt’s auch meistens 👍🏻☺️
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Nurettin ERALP
Die Beamten sind wirklich herzlich und freundlich.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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