Zulassungsstelle in Stadt Rosenheim

Adresse:

Westerndorfer Str. 88
83024 Rosenheim

Kontakt:

Fax:
08031-365-2040

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Andreas Pötzl
Einfach nur unfähig.kurze Geschichte... US Fahrzeug mit kleinem Kennzeichen Halter ( großes hat kein Platz) sie sind nicht fähig dafür ein kleines Kennzeichen auszustellen sogar mit Foto Beweis. Hab die Nummer schon immer aber jetzt kann ich sie nicht nehmen. Hatte schon mal nen Ami und da ging es komischerweise.... War aber auch eine andere Zulassung 🤮🤮.
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stefan h.
Eine reine Katastrophe. Kurze Schilderung! Ich habe mein Auto abgemeldet. Kennzeichnen reservieren lassen. Eine Woche später beim neuen Auto anmelden wurde mir dann gesagt, ich kanm meine Nummernschilder nicht verwenden! Grund ich bin von Land in die Stadt gezogen. Ich meinte dann, dass ich die Nummernschilder seit über 20 Jahren habe und mich davon nicht trennen will! Aber nein es geht nicht wieder als Antwort. Das beste kommt noch! Ich könnte ja die Nummerschilder vom Vorgänger des Fahrzeuges nehmen, der 600 Kilometer entfernt wohnt! Ich meinte dann, ich wohne doch in der Stadt diese kann ich nehmen aber vom Rosenheim Land nicht? Antwort ja!! Es geht weiter! Naja ich könnte die Nummerschilder die ich möchte auf meinen Vater der RO-Land wohnt schreiben und diese dann auf mich umschreiben lassen. Hä??????? ich kam mir etwas verarscht vor! Ebenfalls ginge auch Wasserburg und Bad Aibling aber Rosenheim Land nicht! Das soll einer verstehen! Ich musste mir dann ein anderes Kennzeichnen geben lassen was natürlich auch wieder Aufpreis kostet und die Schilder ebenfalls nochmals 40€ extra. Ich war und bin Stinksauer.
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M B
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Sead Muratovic
Sehr negative Erfahrung, große Unprofessionalität, große Unhöflichkeit und versteckte Aggression!!! Ich empfehle niemandem, dorthin zu gehen.Ich meine ausschließlich im ersten Stock, wo Führerscheine ausgestellt werden!!!
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M B
An dieser Stelle möchte ich mich sehr bei der Zulassungsstelle bedanken, dass sie kurzfristig mir eine Zulassung ermöglicht hat. Ausgesprochen freundlich und zuvorkommend war hier Frau Köllnberger! Viele Grüße und nochmals vielen Dank an Sie

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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