Zulassungsstelle in Stadt Rosenheim

Adresse:

Westerndorfer Str. 88
83024 Rosenheim

Kontakt:

Fax:
08031-365-2040

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Jérôme
Also, ich muss wirklich sagen, ich kann die schlechte Gesamtbewertung hier auf Google von meinen Erfahrungen her überhaupt nicht nachvollziehen. Wir waren nun zweimal da, einmal zur Ummeldung und einmal zur Neuanmeldung eines Fahrzeugs. Den einen Termin telefonisch ausgemacht, den zweiten online. Nicht nur hat technisch alles einwandfrei funktioniert, sondern auch die Mitarbeiter waren alle ausnahmlos super freundlich, hilfsbereit und extrem schnell. Für mich eine glatte 10/10.
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Valentin Gacia
Sehr bemüht und sehr freundlich!
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Knut Zinnaecker
Nach einem Privatverkauf eines älteren Fahrzeug ist mir bei der Übergabe des KFZ inkl. der Papiere und dem Einbehalt der Kennzeichen ein Fehler passiert. Ich wollte das KFZ selbst abmelden, habe aber versehentlich bei der Übergabe des KFZ an den Privatkäufer auch den gültigen und damit nicht entwerteten KFZ-Schein inkl. Abmeldecode für die Abmeldung aus der Hand gegeben. Dem obendrauf hat auf meine Bitte den Abmeldecode auf dem Fahrzeugschein zur Verfügung zu stellen, der Käufer dann im Nachgang aus der Ferne für sich auch noch entschieden daraus eine erpresserische Nachforderungs-Odyssee und Taktik zu meinen Lasten zu starten. An dieser Stelle habe ich mich in telefonischem und Email Kontakt an die Zulassungsstellestelle Rosenheim gewandt und dort um Hilfe zu dieser Problematik gebeten. Im Direktkontakt konnte ich mich ganz speziell mit einer Dame Namens M. Mergen austauschen, wobei sich Frau Mergen sofort in sehr sehr bürgernaher und dienstfreundlicher Zugewandtheit diese meine Angelegenheit angehört hat, meine Situation erkannte und mir schließlich geholfen hat dies ordentlich und schnell zu lösen. Weil mir Fr, Mergen schnell die behördlichen Wege und Möglichkeiten aufgezeigt hat, und weil sie konzentriert pro-aktiv recherchiert als auch mich stets durchinformiert hat was da mit Versicherer, Käufer und KFZ passieren kann..etc. , ist es mir mit Ihrer höchstkonzentrierten und fachfraulichen Hilfe und Begleitung gelungen, die Angelegenheit mit dem Käufer schnell und mit druckgeladenen Fakten klar geklärt zu bekommen. Am Ende konnte ich mit Frau Mergens klarem Beschreiben einer in so einem Falle möglichen Behördenprozedur, das dreiste Zurückhalten der Abmeldecodes auf dem KFZ-Schein durch den Käufer, bei Demselben abstellen, und ohne jemals persönlich auf der Zulassungsstelle vorstellig geworden sein zu müssen , das Fahrzeug schließlich online sauber abmelden. Das Ganze hat mich dann nur weniger als 4,-€ Gebühr gekostet. Besser geht's nun wirklich nicht, und ich danke der Zulassungsstelle Rosenheim in Westerndorf und speziell der Frau M. Mergens dort sehr für so eine tolle behördliche Zusammenarbeit und die wunderbar erfahrene Bürgernähe. 11 von 10 Punkten !
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Emre Celep
Großes Lob! Super Beratung Schnelle Bearbeitung Von Frau Gröbel und Herr weiß-Meier recht herzlichen Dank Kann ich nur empfehlen
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G W

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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