Zulassungsstelle in Stadt Rosenheim

Adresse:

Westerndorfer Str. 88
83024 Rosenheim

Kontakt:

Fax:
08031-365-2040

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Stephan Bosch
Habe dort den Führerschein meiner Tochter, den Sie gerade bestanden hatte, mit Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt. Wurde auf überhebliche Art in der Fahrerlaubnisbehörde empfangen, dann in schulmeisterlicher Art über Diverses belehrt. Dann wurde der Führerschein, der laut deren EDV im Amt war, gesucht. Aber nicht gefunden..... eine zweite Behördenmitarbeiterin wurde in die Suche miteingebunden, erfolglos. Diese Mitarbeiterin konfrontierte mich dann auch noch mit der Frage ..."Was machen Sie hier eigentlich?"... Danach wurde ich des Amtszimmers verwiesen mit der Aufforderung davor zu warten. Nach 10 Minuten dann der Ruf: "...Sie 'dürfen' jetzt reinkommen"... Dann wurde mir der Führerschein ausgehändigt. Diese Personen sind sich weder bewusst, dass sie Dienstleister im Auftrag des Staates sind noch dass sie von den Bürgern mit deren Steuergeldern bezahlt werden. Höflichkeit, Kompetenz, Respekt - vielen Dank
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Leonie Bernhardt
Sehr kompetentes und hilfsbereites Personal, das schnell helfen konnte!
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zeeb
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Jérôme
Also, ich muss wirklich sagen, ich kann die schlechte Gesamtbewertung hier auf Google von meinen Erfahrungen her überhaupt nicht nachvollziehen. Wir waren nun zweimal da, einmal zur Ummeldung und einmal zur Neuanmeldung eines Fahrzeugs. Den einen Termin telefonisch ausgemacht, den zweiten online. Nicht nur hat technisch alles einwandfrei funktioniert, sondern auch die Mitarbeiter waren alle ausnahmlos super freundlich, hilfsbereit und extrem schnell. Für mich eine glatte 10/10.
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Valentin Gacia
Sehr bemüht und sehr freundlich!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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