Zulassungsstelle in Stadt Regensburg
Adresse:
Johann-Hösl-Str. 11
93053 Regensburg
Öffnungszeiten:
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.
Rezensionen:
Christine Fanu
Can Mondial
Die meisten Autokäufe und Verkäufe finden am Wochenende statt. Folglich will man das Auto am Montag ummelden.
Die Zulassungsbehörde hat aber ausgerechnet hier nur bis 12 Uhr Mittags geöffnet…
Barbara Härpfer
Ich bin sehr zufrieden, Frau Eich..... hat mir wirklich sehr geholfen, auch wenn bei mir nicht alles glatt ging, hat sie mir freundlich geholfen und geduldig auf die neue Versicherungsnummer gewartet. Vielen Dank nochmals
Ann. G.
Sehr schnell drangekommen um 8.15 Uhr. Sehr freundliche kompetente Mitarbeiterin. Danke :)
Alexander Bazo
Alle notwendigen Dokumente vorbereitet: Anmeldung ohne Termin problemlos in 25 Minuten erledigt
Ich habe hier einen Gebrauchtwagen angemeldet. Der gesamte Prozess lief ohne Problem ab. Vor Ort habe ich inkl. Wartezeit und Prägen der Kennzeichen (beim Anbieter nebenan) ca. 25 Minuten benötigt. Die Mitarbeitenden der Zulassungsstelle, mit denen ich Kontakt hatte, waren freundlich und hilfsbereit. Natürlich ist das nur eine einzelne Erfahrung, die vielen negativen Bewertungen kann ich trotzdem nicht nachvollziehen.
- Ich habe vorab einen online einen Termin gebucht. Ich konnte diesen kurzfristig nicht wahrnehmen und habe daher per Mail absagen müssen. Ich habe innerhalb kurzer Zeit eine Antwort erhalten.
- Nach Absage des Termins bin ich an einem Freitag gegen 11 Uhr zur Zulassungsstelle gefahren und habe eine Wartenummer gezogen. Ich musste ca. 10 Minuten warten. Vor mir haben 2 Personen gewartet. Hinter mir waren es am Ende etwas mehr.
- Welche Dokumente man für die Zulassung braucht, erfährt man z.B. bei der Online-Terminreservierung. Im Schalterraum steht ein großer Aufsteller, in dem der gesamte Vorgang beschrieben wird. SEPA-Mandate liegen aus und können während der Wartezeit ausgefüllt werden. Eigentlich sollte spätestens am Schalter alles klar sein. Die Mitarbeiterin hat mir den Vorgang trotzdem noch einmal geduldig erklärt.
- Die Gebühren können in bar oder mit Karte an einem Kassenautomaten gezahlt werden.
- Nach dem Zahlen und dem Prägen der Kennzeichen konnte ich direkt an den Schalter zurückgehen, an dem die Kennzeichen dann noch gesiegelt wurden.
Unterlagen:
Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):
- nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
- Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
- Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Weitere Informationen:
Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.
Anfahrt:
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MwSt. ausweisbar.