Zulassungsstelle in Stadt Regensburg

Adresse:

Johann-Hösl-Str. 11
93053 Regensburg

Kontakt:

Fax:
0941-507-4329

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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bahar ghadam
Von 13:30 Uhr bis 14:30 Uhr wurden gerade einmal zwei Personen bedient, obwohl noch 12 weitere Personen eine Nummer gezogen haben und warten. In einer halben Stunde, also um 15:00 Uhr, wird geschlossen. Die Bearbeitung ist sehr langsam, und den Kunden wird offenbar kaum Aufmerksamkeit geschenkt. Es gibt sieben Schalter, aber von diesen sieben sind nur zwei besetzt. In einer ganzen Stunde wurden lediglich zwei Personen bedient. Bitte kümmern Sie sich darum und überprüfen Sie die Situation
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Mohamad Shoaei
Die Angestellten dieses Büros erledigen die Arbeit der Leute zu spät, und leider gibt es kein Büro oder keine Institution, die dieses Problem angehen kann.
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Müller Anna
kaum ein Amt in dem die Mitarbeiter so viel Zeit zum Ratschen haben. Der Wartebereich ist voll und die überwiegend weiblichen Mitarbeiterinnen nehmen sich viel Zeit für Privatgespräche untereinander, anstatt die wartenden Bürger zu bedienen. Dafür zahl ich dann auch noch Steuern um diese Ratschkattln zu finanzieren. Ich meine, es funktioniert ja in anderen Kommunen(SR, SAD, KEH ect.) auch reibungslos und freundlich, nur hier gibt man sich besonders viel Mühe dem Bürger eins reinzuwürgen. auch die Zulassungsstelle in der Altmühlstraße ist um Welten besser als diese hier.
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Angelina Sessler
Telefonisch eine absolute Voll Katastrophe zum erreichen. 5 mal angerufen damit es am Ende heißt mir kann keiner weiterhelfen ich muss mir einen Termin geben lassen. Absolute Frechheit was sich hier erlaubt wird. Würde wenigstens ein Band sprechen lassen das man sich nicht komplett veräppelt vorkommt wenn das Telefon 5 Minuten klingelt ohne das jemand abnimmt!
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Anne-Kathrin Pippan

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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