Zulassungsstelle in Stadt Passau

Adresse:

Vornholzstr. 40
94036 Passau

Kontakt:

Tel.:
Fax:
0851-396-111

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Elena Nebl
Anfangs sind 3 Tickets noch vor einem. Nach 1,5 Stunden sind immer noch 3 Tickets vor einem... Weniger ratschen und mehr arbeiten würde da schon helfen
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MR. S.
Mein Besuch im Bürgerbüro Passau war leider ein einziges Ärgernis. Das Amt wirkt chronisch unterbesetzt – und das ist noch freundlich formuliert. Ich kann absolut nicht nachvollziehen, wie eine Stadt wie Passau es nicht schafft, ausreichend fähige Mitarbeiter zu finden oder ein funktionierendes System auf die Beine zu stellen. Im Online-Portal werden kaum Termine angezeigt, oft über Tage oder Wochen hinweg gar keine. Wer kein Glück hat, kann sein Anliegen praktisch nicht erledigen. Die personelle Besetzung ist aus meiner Sicht eine Katastrophe. Die Wartezeiten sind schlicht nicht hinnehmbar und für Bürger, die arbeiten oder auswärts wohnen, kaum machbar. Man hat das Gefühl, dass hier weder Planung noch echtes Interesse an Bürgerfreundlichkeit existiert. Was dem Ganzen aber die Krone aufsetzt: Im Vorbereich der Parkflächen muss man zwingend mit Parkscheibe parken. Hat man zufällig keine dabei, bekommt man direkt einen Strafzettel über 20 Euro. Es gibt dort keinen Automaten, kein Tagesticket, keine Alternative. Wer also unvorbereitet kommt, wird faktisch zur Kasse gebeten. Für mich fühlt sich das wie Abzocke an – ausgerechnet an einem Ort, an dem man gezwungen ist, seine Bürgerangelegenheiten zu regeln. Dass man in einer Stadt wie Passau, wenn man etwas Offizielles erledigen muss, nicht nur mit schlechten Strukturen, sondern auch noch mit solchen Parkregelungen konfrontiert wird, ist für mich eine absolute Unverschämtheit. Bürgerfreundlich ist das in keiner Weise. So vergrault man Menschen – nicht nur durch schlechte Organisation, sondern auch durch fehlenden Respekt gegenüber ihrer Zeit und ihrem Geld.
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Francisco Barroso Doblas
Geschwindigkeit: 40 Minuten für ein zugelassenes Fahrzeug. Wer kann das in Spanien toppen?
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Julia Kern
Am besten eigentlich null In salzweg bei der Zulassungsbehörde wenn man anruft kommt man nach nicht einmal 30 Sekunden ans Telefon hier nach 10 Minuten durchklingeln nichts kein „Bitte haben sie noch Geduld“ kein gar nichts nur geklingle
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Johann Ebenbichler
Wir hatten eine Fzg. Überführung incl. Anmeldung und Versicherung mit Nummernschilder ins EU Ausland zu machen. Die Mitarbeitenden waren kompetent, hilfsbereit und bearbeiteten unser Thema zügig. Ich war sehr positiv überrascht

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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