Zulassungsstelle in Stadt Nürnberg

Adresse:

Rathenauplatz 18
90489 Nürnberg

Kontakt:

Fax:
0911-231-4069

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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BJ62
Habe einen Fahrzeugschein in der Arbeit gefunden. Leider konnte ich die Besitzerin nirgends ausfindig machen. Ich kann nicht nachvollziehen, wie man so eine unverschämte , rotzfreche Frau ans Telefon setzen kann.
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Markus M
Vorab: die Mitarbeiter vor Ort sind engagiert und arbeiten fleißig und zügig, hier gibt es nur Lob. Was aber absolut gar nicht geht, ist das absolut chaotische System zur (verpflichtenden!) Terminvergabe bevor man überhaupt zur Tat schreiten kann mit der Zulassung. Überhaupt nicht bürgerfreundlich, ewig keine Termine frei, der Email-Service hat mir nur einen unpassenden Termin gesendet. Habe absolut zufällig beim Prüfen auf der Internetseite einen freien Termin gesehen und konnte den buchen. Über zwei Wochen warten, damit das gebrauchte Auto in der Zeit natürlich noch nicht fahrbar. Da muss die Stadt dringend ran, absolut unwürdig wie das momentan abläuft.
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Eddi Paul
Prozesse sind eine Katastrophe. Automatisierung könnte auch dem Zeitalter entsprechend sein. Informationsübermittlung im Detail nicht vorhanden. Vor Ort nur Probleme aufgrund fehlender Informationen. Kein Wunder das sowohl Kunde als auch Mitarbeiter am Schalter genervt sind.
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Daniel Karl
Also das größte Problem sind schonmal die Termine. Das kann doch nicht sein das man 2x Wochen lang wartet um einen "Wunschtermin" zu erhalten. (Es wird einfach der nächste freie Termin mitgeteilt und du musst dich daran richten) Nach diesen 2x Wochen erhält man die Info das Sie keinen freien Termin finden konnten und man solle ein neuen Terminwunsch anfragen. Das kann es einfach nicht sein ob Privat oder Geschäftlich ein Fahrzeug zulassen sollte nicht 3-4x Wochen dauern. Ich sollte ebenfalls nicht gezwungen sein einen Zulassungsdienstleister mit ins Boot zu nehmen die sich das dann schön bezahlen lassen. Die haben komischerweise jeden Tag bei euch feste Termine. Alles in allem wird es darauf hinauslaufen das man wen mit aufschalten muss, da man halt eben keine 4-5 Wochen Zeit hatz auf einen Termin zu warten.. Absolut Frech & bestätigt mal wieder das Beamten Klischee... Schade !!!
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Aydin Medin
Das mit den Wunschterminen ist reine Verarsche. Es meldet sich einfach niemand. Man hat das Gefühl, dass sie nur wollen, dass man die ganze Zeit auf ihrer Seite bleibt, in der Hoffnung, dass kurzfristig ein Termin frei wird. Und selbst dann muss man richtig kämpfen, um überhaupt einen Termin zu bekommen – oft ist es praktisch unmöglich . Kann mich nur misse Rabe Bewertung Anschließend

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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