Zulassungsstelle in Stadt Nürnberg

Adresse:

Rathenauplatz 18
90489 Nürnberg

Kontakt:

Fax:
0911-231-4069

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Norbert
Sehr freundlich und hilfsbereit. Gute Ummeldung durch die beiden Mitarbeiter! Nur 2 Wochen Wartezeit auf den Termin. Eigentlich bei so vielen Schaltermitarbeiter,innen enttäuschend. Vielleicht steht die Privatperson hinten an, weil viele Gewerbliche große Kontingente o.ä. haben.Da kann man seine Urlaubspläne verschieben
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claus b burdach
Ummeldung stillgelegtes Fahrzeug mit online reservierten Termin ab (pünktlichem) Aufruf inkl. externem Schilderdruck 30 Minuten 👍🏽❗
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Diana Cherepanova
Ich kann von der Online-Anmeldung leider nur dringend abraten. Die Website ist eine absolute Katastrophe und kostet unglaublich viel Zeit und Nerven. Ich habe inzwischen mehr als vier Stunden damit verbracht, den Antrag für die Fahrzeugzulassung online auszufüllen. Immer wieder treten technische Fehler auf und der gesamte Vorgang wird zurückgesetzt. Besonders ärgerlich: Ich bin sogar bis zum Zahlungsvorgang gekommen. Dort wurde meine Karte nicht akzeptiert bzw. es ist ein technischer Fehler aufgetreten und anschließend war der gesamte Antrag weg. Wenn man danach versucht, den Antrag erneut zu starten, funktioniert vieles nicht mehr. Auch mit der eVB-Nummer gibt es massive Probleme. Obwohl die eVB-Nummer korrekt ist, wird sie beim erneuten Versuch plötzlich als ungültig bzw. bereits verwendet angezeigt, weil angeblich ein Vorgang mit dieser Nummer noch nicht abgeschlossen ist. Man kann nicht einfach zu seinem ursprünglichen Antrag zurückkehren – alles ist weg bzw. der Zugang wird blockiert. Dadurch muss man jedes Mal eine neue eVB-Nummer generieren, nur weil die Website eine bereits verwendete Nummer beim zweiten Versuch nicht mehr akzeptiert. Dazu kommen ständig weitere Fehlermeldungen, unter anderem bei der Prüfung der Kennzeichen. Selbst wenn alle Angaben korrekt eingegeben wurden, kommt man irgendwann einfach nicht mehr weiter. Ich habe selten eine so frustrierende Online-Anwendung erlebt. Mehr als vier Stunden für einen eigentlich simplen Zulassungsvorgang – und am Ende konnte ich ihn trotzdem nicht abschließen. Wenn man die Möglichkeit hat, würde ich ehrlich gesagt empfehlen, einfach persönlich zur Zulassungsstelle zu gehen und alles vor Ort zu erledigen. Das spart wahrscheinlich deutlich mehr Zeit und vor allem Nerven. Die Idee einer Online-Zulassung ist grundsätzlich super – aber in der aktuellen Form ist die Umsetzung leider ein kompletter Horror.
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Veronika Gassenmeier
Ich möchte mich sehr herzlich bedanken: auf meine Bitte per Email bekam ich kurzfristig noch einen Termin für meinen Vater, obwohl eigentlich alles ausgebucht war, das war sehr nett! Die Sachbearbeiterin erledigte unser Anliegen sehr freundlich und kompetent, auch an sie ein herzliches Dankeschön! Die Zulassungsstelle Nürnberg erlebte ich als sehr bürgerfreundlich und sehr gut organisiert.
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Michael Wiedenbauer
Was läuft in den Zulassungsstellen Nürnberg und Fürth falsch? Wenn man auf eine Kfz.- Abmeldung und Kfz.-Neuanmeldung sieben Tage warten muss. Dies über ein Autohaus und Zulassungsdienst einleitet! Sowohl in Nürnberg als auch in Fürth bestehen die selben Probleme. Teileweise treten die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter wie "Feutalherren" auf. Und lassen ihren "Frust" an andere Personen aus. Dies geht überhaupt nicht. Diese dürfen nicht vergessen das wir als Bürgerinnen und Bürger diese mit unseren Steuern bezahlen. Da muss sich aber gewaltig was ändern. In der freien Marktwirtschaft wäre so etwas nicht möglich. Eigentlich dürften solche Stellen nicht verbeamtet werden. Sondern wie jeder anderer brave Mitarbeiter/Mitarbeiterin eingestellt werden.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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