Zulassungsstelle in Stadt Nürnberg

Adresse:

Rathenauplatz 18
90489 Nürnberg

Kontakt:

Fax:
0911-231-4069

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Tuna Gürel
Um ein Termin zu bekommen muss man hier glaube ich eine Niere an Bieten oder der Laden Anteile an den teuren Zulassungsdienste in den arme man gerieben wird. Es kann doch nicht sein das man Termine erst in 2 Wochen bekommt komisch ist es sind nie genügend Schalter besetzt. Was soll man mit dem gekauften Auto machen nicht jeder hat ein grundstück zum abstellen. Jetzt kommt die freche Antwort es tut uns leid versuchen sie es doch Online. Genau das selbe schreibt fast jeder aber interessiert das jemanden da nein. Das ist ein Armutszeugnis für Nürnberg ich dachte das System soll es leichter machen früher waren 15 Schalter offen jeder hat seine Sache erledigt wie er Zeit hat nach Bedürfnissen. Jetzt müssen wir auf die Gnade dieser Zulassungsstelle hoffen
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Thomas S.
Termin um 7:30 gehabt, auch pünktlich drangekommen. Gebrauchtwagenanmeldung ohne Probleme, hat geflutscht. So muss. Das einzige zu beachten: Der Schilderladen nebenan hat erst ab 8:00 auf, aber der unten in der U-Bahn schon um 7.
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Peter Prohaska
Geduldig & professionell, selbst bei schwierigen Themen 👍 Danke 🙏
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Vahe Bagdasarjan
WAR GRAD BEI NR.7 SEHR SEHR FREUNDLICH!!! NETT!!! ABER SCHADE DASS MAN KEINE TRINKGELD , ALS DANKE SCHÖN GEBEN KANN!!!
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Norbert
Sehr freundlich und hilfsbereit. Gute Ummeldung durch die beiden Mitarbeiter! Nur 2 Wochen Wartezeit auf den Termin. Eigentlich bei so vielen Schaltermitarbeiter,innen enttäuschend. Vielleicht steht die Privatperson hinten an, weil viele Gewerbliche große Kontingente o.ä. haben.Da kann man seine Urlaubspläne verschieben

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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