Zulassungsstelle in Stadt Nürnberg-Süd

Adresse:

Hans-Traut-Str. 8
90455 Nürnberg

Kontakt:

Fax:
0911-231-7498

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Adnan Sultan
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Ralph Zimmermann
5 Wochen Wartezeit um einen Termin zur Perso Verlängerung zu bekommen. Unglaublich, telefonisch geht auch nichts. Wenn die freie Wirtschaft so schnell reagieren & arbeiten würde ginge garnichts mehr.
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Daniel Mădălin Văcăroiu
Beginnend mit dem Agenten an der Tür zu den Büros Nr. 4 und Nr. 5 ... Lächelnde Menschen, die mich willkommen heißen, wenn man bedenkt, dass ich kein Deutsch kann. Außergewöhnliche Menschen und Top 10! Es hängt alles von Ihnen als Person ab! Ich freue mich sehr, wenn ich gute Leute treffe! Vielen Dank für Ihre Hilfe und Ihr Verständnis mit uns! Ich wünsche dir alles Gute auf der Welt und hoffe, dass ich überall, wo ich hingehe, Menschen wie dich treffen werde! Ich wünsche Ihnen alles Gute!
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Eric schaefer
Ich hatte jetzt bereits mehrere Male das "Vergnügen" mit dem Bürgeramt Süd und kann nur jedem davon abraten, dieses Amt aufzusuchen. Einmal wurde mir telefonisch zugesichert, ich könne ohne Termin kommen. Als ich dort war, wurde ich von der Hilfs-Security abgewiesen, obwohl mein Anliegen nur 5 Minuten gedauert hätte. So schickte man mich zum Bürgeramt Mitte was einen zeitlichen Mehraufwand von mehreren Stunden bedeutete. Heute war ich wegen des Führerscheins dort mit Termin. Da meine Beantragung des Passes wegen Diebstahl des Geldbeutels noch lief, sagte man mir, ich könne trotzdem kommen und es reicht, wenn ich die Beantragung, das Stammbuch und die Geburtsurkunde mitbringe. Als ich ankam, verweigerte man mir aber die Ausstellung des Führerscheins. Ich hätte ja keinen Pass dabei. Ja richtig, der wurde mir ja mitsamt allen Dokumenten gestohlen und die Beantragung des Passes hatte ich wie vereinbart dabei. Reichte den Damen aber nicht. So darf ich mir aufgrund der extrem arbeitnehmerunfreundlichen Öffnungszeiten nochmals frei nehmen, um in X Wochen erneut zu kommen. Den Mitarbeitenden dort fehlt jeglicher Arbeitswille, ein Bewusstsein für Kundenservice und lösungsorientiertes Denken ist nicht vorhanden. In jedem Wirtschaftsunternehmen würden diese Mitarbeitende mit dieser Einstellung und Arbeitsmoral schnell arbeitslos. Dieses Amt ist eine absolute Zumutung. Eigentlich müsste man Null Sterne verteilen.
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Adin Ghe
Größte Schwachsinn .. Alles nur mit Termin .... Sicherheitsdienst bzw Pförtner spricht kaum Deutsch ... Für was soo viel Geld bezahlen ......

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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