Zulassungsstelle in Stadt Nürnberg-Süd

Adresse:

Hans-Traut-Str. 8
90455 Nürnberg

Kontakt:

Fax:
0911-231-7498

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Niki Kova
Jeder hat mal nen schlechten Tag aber die Dame am 11.08.26 an Schalter 3 war einfach nur unverschämt. Schade
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mawi nbg
Anliegen (Beantragung eines Reisepasses) war ratzfatz erledigt sehr nette Mitarbeiterin.
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Claudia R
Meine Frau wollte mit einer von mir unterschriebenen Vollmacht den Reisepass unseres Sohnes abholen. Die Herausgabe wurde jedoch verweigert, weil meine aktuelle Unterschrift angeblich nicht mit der vor Jahren hinterlegten Unterschrift übereinstimmt. Ich kann nachvollziehen, dass die Identität überprüft werden muss. Allerdings halte ich es für wenig nachvollziehbar, dass erwartet wird, eine Unterschrift über viele Jahre hinweg exakt gleich zu leisten. Bei den meisten Menschen verändert sich das Schriftbild im Laufe der Zeit. Statt gemeinsam nach einer praktikablen Lösung zu suchen, wurde die Abholung ohne weiteres abgelehnt. Ich hätte mir mehr Verständnis, Freundlichkeit und eine kundenorientierte Kommunikation gewünscht. Nach einem Telefonat wurde behauptet, meiner Frau sei bereits bei der Antragstellung entgegengekommen worden und es sei damals „ein Auge zugedrückt“ worden, weil angeblich keine Vollmacht vorgelegen habe. Diese Behauptung ist unzutreffend. Meine Frau hatte die erforderliche Vollmacht bei der Antragstellung dabei. Sie wurde jedoch von den zuständigen Mitarbeitern zu keinem Zeitpunkt verlangt oder angefordert. Es kann ihr daher nicht vorgeworfen werden, die Vollmacht nicht vorgelegt zu haben.
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Jens Leitl
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Stephanie Ott
Der Sicherheitsdienst war suuuuuper freundlich und sehr hilfsbereit. Er hat mir geholfen einen Termin zu bekommen. Ich hatte meine Termine um 11.15 Uhr leider verpasst, weil ich um 11.15 Uhr nicht beim Bürgeramt Süd/ KFZ Zulassung sondern am Rathenauplatz bei der KFZ Zulassung war. Er war wirklich sehr verständlichvoll.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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