Zulassungsstelle in Stadt Nürnberg-Süd

Adresse:

Hans-Traut-Str. 8
90455 Nürnberg

Kontakt:

Fax:
0911-231-7498

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Isabella Hidrit
Das Bürgeramt Süd ist einfach großartig! Das Team ( Fr.Milan...und Fr.Schi..&Fr.Flo...)war sehr toll, unglaublich geduldig und extrem hilfsbereit. Übertrieben nett und freundlich – besser hätte ich es mir nicht vorstellen können. Wenn ich 100 Sterne vergeben könnte, würde ich 100 geben! Leider hat es etwas gedauert, bis ich meine Bewertung abgegeben habe weil vieles so unter geht mit kids und arbeit .Aber es ist nie zu spät, um Danke zu sagen! 🙏🏿 PS.die liebe Security Dame ist auch Top. Lieber fahre ich die 30 min zu euch und vermeide den ganzen Stress in Nürnberg Innenstadt. Bleibt so toll lg I.Hid
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Jörg Jung
Mein Anliegen am Stendrsamt wurde von Frau Schestak sehr gut bearbeitet.
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Christoph Werzinger
mit Termin innerhalb von 10 Minuten Pass beantragt
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Do Cuong
Es ist unmöglich, einen Termin zu bekommen. Arbeiten diese Leute überhaupt? Oder sitzen sie nur da, zählen durch und kassieren ihr Gehalt?
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N P
Wir sind sehr zufrieden mit dem terminierten Service. Die Dame vom Securitycheck empfing uns mit netten Worten und hat uns bei der Anfertigung des digitalen Passfotos geduldig geholfen. Nach einer kurzen Wartezeit wurden wir dann auch gleich zum Schalter gebeten, wo wir zügig und ebenfalls sehr freundlich durch unseren Antrag geführt wurden. Sofern man mit dem eigenen Anliegen an das Bürgeramt nicht unter Zeitdruck steht, ist das bürgerfreundlicher Service. Nur eine kleine Bitte: Für die Pass-Abholung wäre ein Zeit- Slot am Nachmittag für alle Berufstätigen wichtig.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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