Zulassungsstelle in Stadt Nürnberg-Ost

Adresse:

Fischbacher Hauptstr. 121
90475 Nürnberg

Kontakt:

Fax:
0911-231-5086

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Sven Lück
Beruflich bedingt habe ich ständig mit Behörden, speziell mit KFZ Zulassungsstellen in ganz DE zu tun. Was in Nürnberg abläuft ist wirklich eine absolute Frechheit… angefangen von den Wartezeiten, ganz zu schweigen die Art und Weise wie mit einem umgegangen wird. Man wollte uns einfach nicht helfen. Freundlichkeit und Bürgernähe sehen wirklich anders aus. Gibt zum Glück auch noch tolle Behörden, allerdings sind diese wohl nicht in Nürnberg zu finden. Eigentlich gar kein Stern …. Korrektur: Zwei Sterne mit Dankeschön an den Dienststellenleiter der Zulassungsstelle Ost, welcher sich persönlich für unser Anliegen Zeit genommen hatte. Nach 2std warten (aber ok). Dieser war sehr kompetent und hilfsbereit. Vor allem sehr höflich/freundlich. Geholfen werden konnte uns nicht, aber so konnte das Anliegen wenigstens mit einem letzten positiven Eindruck abgeschlossen werden. Vom Chef der Zulassungsstelle können sich dessen Mitarbeiter gerne mal eine Scheibe abschneiden. Ebenso in Süd.
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M. Degen
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Klaus Weidner
Die Leute sind hier immer freundlich,keine langen Wartezeiten.
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Dexter Morgan
Unterirdische Zustände hier. Habe NUR zum Abholen meines Ausweises 1 Stunde dort warten müssen.
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David Ambrus
Sehr kompetentes personal, mit termin klaot es immer (aus erfahrung) !! Telefonisch auch sehr gute aufklärung ....dánke 🥰

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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