Zulassungsstelle in Stadt Nürnberg-Ost

Adresse:

Fischbacher Hauptstr. 121
90475 Nürnberg

Kontakt:

Fax:
0911-231-5086

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Bernd Sperber
Hallo 😊 Mein Mann und ich haben uns heute im Bürgeramt Ost aus dem schönen Nürnberger Land umgemeldet um im schönen Nürnberg zu wohnen.versüßt wurde es uns durch das hilfsbereite, freundliche und sehr angenehme Personal. Dafür möchten wir uns recht ❤️lich bedanken und empfehlen dieses Bürgeramt sehr gerne weiter💐
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Lena F
Wir haben sehr kurzfristig einen Termin für den Folgetag bekommen, um eine dringende Passangelegenheit zu regeln. Alles hat reibungslos geklappt, wir kamen schnell dran und hatten eine sehr nette Sachbearbeiterin. Nochmal vielen herzlichen Dank für die super Hilfe und schnelle Bearbeitung! Wir sind total begeistert :)!!!
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Gültekin Gezgin
Ich war beim Bürgeramt Nürnberg Ost und bin sehr zufrieden. Die Sachbearbeiter Frau K. und Herr O. waren äußerst freundlich, geduldig und hilfsbereit. Alle unsere Anliegen wurden schnell und unkompliziert erledigt. Vielen Dank für den tollen Service!
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jürgen 1966
Heite mal ein ganz anderes Erlebnis. Pa und reisepass beantragt. Letzte Woche hatte ich die falschen bilder bzw ohne qr code. Die Mitarbeiterin war damals so grausam unfreundlich. Heute dagegen eine Mitarbeiterin wie es besser und netter nicht geht. Ein ganz neues Erlebnis. Toll !!
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Melisa
Wir sind Immer zufrieden dort. Die Mitarbeiter sind Schnell und freundlich. Ausgiebige Informationen werden vermittelt. Immer wieder gerne. :))

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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