Zulassungsstelle in Stadt Nürnberg-Ost

Adresse:

Fischbacher Hauptstr. 121
90475 Nürnberg

Kontakt:

Fax:
0911-231-5086

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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A G
Meistens nicht so voll wie wo anders ........
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Adis Kuhinja
Sehr freundliches Personal, guter und schneller Service! Viele Grüße!
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Peter Kirchberger
Meine Frau und ich sind vor vier Jahren nach Nürnberg-Süd gezogen. Vom Bürgeramt Mitte, ehemals Einwohnermeldeamt. regelmäßig enttäuscht, haben wir jetzt das BÜRGERAMT OST quasi um die Ecke: Eine andere Welt! Ohne Voranmeldung reingehen, dem freundlichen Herrn an der Pforte das Anliegen schildern, bekommt man sein Warteticket ausgehändigt und ist nach wenigen Minuten am Schalter. Und wenn man noch weitere Dokumente braucht oder umzugsmässige Änderungswünsche hat, wird in der anderen Abteilung nachgefragt und man mit einem Laufzettel dorthin geschickt, ohne einen neuen Termin beantragen zu müssen. SO GEHT BÜROKRATIE! Neben der hervorragenden Infrastruktur und der erstklassigen Verkehrsanbindung ein weiterer Grund, hier zu wohnen. Mit etwas Glück kriegt man sogar einen Parkplatz direkt vor dem Gebäude. NOTE EINS PLUS! Dora & Peter / Altenfurt
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Dominik Engelhaupt
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Henning Walter
Sher nette ,zuvorkommende und schnelle Erledigung meiner Anträge. Obwohl man bei der Stadt Nürnberg online einen Termin immer nur für eine Angelegenheit ausmachen kann, wurden meine beiden Anträge prompt und zusammen an einem Termin erledigt. Das freut alle Bürger und hilft wirklich gegen die Bürokratie.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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