Zulassungsstelle in Stadt Nürnberg-Ost

Adresse:

Fischbacher Hauptstr. 121
90475 Nürnberg

Kontakt:

Fax:
0911-231-5086

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Petra Palese
Sehr freundlicher Empfang, kam ohne Termin wg. eiliger Meldebescheinigung, musste keine 10 Minuten warten, Sachbearbeiter wies mich auf erforderliche Änderungen hin; ohne seine professionelle Unterstützung wäre mein Anliegen nicht umsetzbar gewesen. Vielen herzlichen Dank!
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hans müllrt
Gerade ein Fahrzeug hier umgemeldet. Am Empfang sehr herzlich und zuvorkommend begrüßt worden und so super und schnell ist es auch weiter gelaufen. Seit langem mal eine Mega Abwicklung bei der Stadt. Keine 15 min hat das ganze gedauert inklusive Kenzeichen machen .
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Sudhir Rout
Das Erlebnis ist eines der besten Erlebnisse in Nürnberg bisher. Ich habe vergessen, nach dem Namen des Regierungsbeamten zu fragen, der mir bei der Registrierung meiner neuen Adresse geholfen hat. Er war so geduldig, sich meine Fragen anzuhören und sie zu klären. Er hat versucht und alles auf Englisch erklärt. Vielen Dank, Sir, und meine herzliche Anerkennung für Ihr Engagement.
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Julia Schlosser
Alles super geklappt!
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Jack o'Mio
Sehr netter und kompetenter Sachbearbeiter. Es wurden alle wichtigen Punkte erklärt und wir waren trotz mehrerer Anliegen recht zügig durch. Es muss immer ein Termin vereinbart werden - ich habe online noch unmittelbar am selben Morgen einen bekommen.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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