Zulassungsstelle in Stadt Nürnberg

Adresse:

Rathenauplatz 18
90489 Nürnberg

Kontakt:

Fax:
0911-231-4069

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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C. S.
Drei Wochen auf Termin gewartet und dann noch mal eine Ewigkeit vor Ort. Dann kann man sich die Terminvergabe schenken. Der Herr an der Info ist allerdings sehr freundlich.
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Peter Fischer
Sehr guter Service erstmal. Bin nach kurzer Wartezeit durchgekommen und konnte mit einer sehr zuvorkommenden Dame sprechen (Fr. Schemm), die sich sofort meiner Angelegenheit angenommen hat und die entsprechenden Schritte in die Wege geleitet hat. Mehr kann man soweit nicht verlangen. Was des Weiteren daraus wird, mal abwarten.
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Al Tik
Ach, Nürnberg im Jahr 2024 – wo der Traum vom Bürger-Service zum realen Hürdenlauf wird. Wer ein Auto anmelden will, begibt sich auf eine Reise durch die Tiefen deutscher Bürokratie. Der erste Stopp? Der Termin, der frühestens in zwei Wochen zu haben ist. Aber wir Nürnberger leben ja gern spontan und flexibel – da passt das. Doch keine Sorge, es gibt ja auch die „digitale Anmeldung“! Das klingt nach Fortschritt – bis man erfährt, dass die Plaketten dann trotzdem 10 Tage zum Versand brauchen. Ob die wohl auf dem Rücken einer Schildkröte kommen? Immerhin, falls man sich die Plaketten doch lieber abholen möchte, gibt’s auch hier eine Überraschung: Terminpflicht. Und selbst wenn man endlich seinen Termin ergattert hat, kommt der krönende Abschluss – eine Wartezeit von mindestens 1-2 Stunden. Da macht diese Komödie mit der Terminpflicht erst so richtig Sinn! Und vor Ort? Man wird herzlich und mal so richtig unpersönlich abgefertigt, freundlich wie eine Parkuhr. Bürgernähe? Service? Ein fernes Märchen. Willkommen in der Realität, wo „schnell und bürgerfreundlich“ anscheinend Fremdwörter sind. Und an die Verantwortlichen, die immer so fleißig auf die schlechten Bewertungen antworten: BITTE... Spart euch das „Wir arbeiten daran“, wenn sich letztlich gar nichts ändert. Das ist nicht nur respektlos, es wird auch langsam lächerlich und wirkt wie ein fester Plan, die eigene Beliebtheit auf Rekordtief zu drücken. Als echter Nürnberger schäme ich mich inzwischen fast und blicke neidisch nach Fürth. Ja, Fürth... die Westvorstadt und Abstiegskandidat in der 2. Liga– da läuft alles schnell, unkompliziert, auch OHNE Termin und mit echter Bürgerfreundlichkeit. Nürnberg, das hier ist eine absolute Schande. Herr König... gewählt habe ich Sie, wiederwählen werde ich Sie bestimmt nicht.
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Anton A.
Ja, willkommen im Jahr 2024 in Nürnberg, wo die Uhr nicht nur rückwärts läuft, sondern anscheinend auch noch hakt. Um ein Auto anzumelden, braucht man einen Termin. Warum? Eine exzellente Frage! Die Antwort bleibt allerdings ein Geheimnis der Bürokratie. Termine gibt es dann natürlich auch frühestens in zwei Wochen. Super, falls das Auto sofort gebraucht wird – aber hey, wer braucht schon ein Fahrzeug sofort? Geduld ist doch eine Tugend. Und ja, es gibt die Möglichkeit, das Ganze online zu erledigen. Aber Achtung: Die Zustellung der Plaketten dauert dann 2 bis 3 Wochen. Warum? Keine Ahnung, wahrscheinlich müssen die Plaketten mit der Postkutsche gebracht werden, oder es braucht eben einfach eine Extraportion Bürokratie-Liebe. Wer das Spektakel doch lieber live miterleben möchte, muss selbstverständlich wieder einen Termin haben – ja, auch für die bloße Abholung der Plaketten. Und wenn man dann endlich da ist (mit Termin, versteht sich), wird man herzlich von unpersönlichem und vor allem betont unfreundlichem Personal empfangen, das einem schnell klarmacht: "Wir sind hier nicht, um freundlich zu sein. Wir sind hier, um Dienst nach Vorschrift zu leisten." Dass Steuergelder hier fließen und man den Bürger*innen dient? Kleinigkeit, die im Bürokratie-Getriebe schnell unter die Räder kommt. Dankeschön, CSU, danke auch, Herr König. Solide Arbeit – und eine Wahl weniger!
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V Sanchez
Katzwanger Kfz-Zulassung gute Chance schneller einen Termin zu bekommen Beratung und Bearbeitung sehr gut

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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