Zulassungsstelle in Stadt München

Adresse:

Eichstätter Str. 2
80686 München

Kontakt:

Fax:
089-233-36053
Termin Online vereinbaren

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Gerrit G.
Wie bescheuert, dass sich JEDER KOSTENLOS bliebig viele Wunschkennzeichen reservieren kann !? Was soll das bringen? So sind hunderte gute Kennzeichen ewig von den Gleichen blockiert! Wer kommt denn auf so einen Mist? Alles KOSTET, nur hier kann man kostenlos reservieren!? Sehr sinnvoll. Gratulation, wer auch immer diese dämliche Entscheidung getroffen hat. Einzigartig.
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Carsten Hupfer
Ich war von meinem Termin in der Zulassungsstelle sehr positiv überrascht. Der Termin war am Dienstag vormittags 9:50 Uhr und exakt um 9:50 Uhr wurde meine online gebuchte Terminnummer auf der Tafel aufgerufen. Sehr nette Selten erlebt man einen Behördentermin, der so reibungslos und professionell abläuft. Mein Termin zur Oldtimer-Zulassung war Dienstagvormittag um 9:50 Uhr – und exakt um 9:50 Uhr wurde meine online gebuchte Nummer aufgerufen. Keine unnötigen Wartezeiten, keine Hektik. Besonders positiv hervorzuheben ist die sehr freundliche und kompetente Mitarbeiterin, die sich um die Zulassung gekümmert hat. Man hatte sofort das Gefühl, dass strukturiert gearbeitet wird und Bürger hier nicht einfach „abgefertigt“ werden. Auch die Vorbereitung war vorbildlich: Alle benötigten Unterlagen waren auf der Homepage klar ersichtlich, Formulare konnten bequem vorab ausgefüllt und ausgedruckt werden. Selbst Kasse und Schilderstempeln liefen schnell und ohne lange Wartezeit ab. Genau so stellt man sich einen modernen und gut organisierten Behördenbesuch vor. Gerade bei einer Oldtimer-Zulassung, bei der oft zusätzliche Unterlagen notwendig sind, war ich wirklich positiv überrascht. Vielen Dank an das gesamte Team.
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Jug-Soodha'ay
Unfreundlich und gestresste Mitarbeiter am Telefon. Typisch !!
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Carolin
Wie soll man innerhalb der gesetzlichen Frist das Fahrzeug ummelden, wenn man kaum Chancen hat einen Termin zu bekommen? Kann man nicht nachvollziehen...
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Horst Laube-Wagner

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Papiere, Kennzeichen, Umweltplakette: Die wichtigsten Informationen zum An- und Ummelden eines Fahrzeuges in München finden Sie hier.

Anfahrt:

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