Zulassungsstelle in Stadt Landshut

Adresse:

Alte Regensburger Str. 11
84030 Landshut

Kontakt:

Tel.:
Fax:
0871-88-2547

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Alexander Steiger
Helau. Party time der Kfz-Zulassungsstelle. Extra vorher auf die HP und auf Google geschaut, ob heute offen ist. Jo, wie immer. Also hin und siehe da - hängt da ein Zettel "heute Faschingsdienstag geschlossen". Was konnte man eigentlich von einer Behörde anderes erwarten? Bei den Öffnungszeiten auch noch heute komplett dichtmachen - aber die Work-Life-Balance muss stimmen, nee? Na ja, das Arbeiten haben die auch nicht erfunden. Aber woanders kannste die ja auch nicht brauchen, sonst liegen die der arbeitenden Bevölkerung auch noch auf der Tasche. Da fragt noch einer, warum das Land in einem so desolaten Zustand ist bei der Arbeitsmoral - die machen's exemplarisch vor. Wenn andere Einrichtungen das auch so handhaben würden - na gute Nacht. Hauptsache, Lebensmittelläden haben bis 20:00 Uhr und am Samstag offen, gell? Wie schon öfter hier angemerkt, sind die unfähig, die Öffnungszeiten im Internet zu aktualisieren. Behörden und Digitalisierung, Kundenbeschwerden ernst nehmen? Geh, wen interessiert´s. Der Bürger hat doch Zeit für Schneiderfahrten. Und dann noch für ein paar Tipper auf der Tastatur 'nen Haufen Geld verlangen. Einfach wunderbar ... na dann Prost.
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Julia Straßmeier
Wenn man im Landkreis wohnt kann man keinen Termin vereinbaren. Öffnungszeiten sind nur am Donnerstag OK. Arbeiten alle Beamten Teilzeit?
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R. S.
Alles geht sehr schnell, egal ob am Telefon oder am Schalter.....alle sind freundlich. Kann die Bewertungen nicht nachvollziehen. Aber vielleicjt liegt es daran....wie man in den Wald reinschreit so hallt es zurück
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Vanessa Gleich
Bei Fragen am Telefon wird man sehr unhöflich von Frau Winner belächelt und als dumm hingestellt, anstatt direkt die Frage zu klären. Allgemein legte Frau Winner eine sehr arrogante und unhöfliche Art und Weise an den Tag. Leider besticht Sie nur durch ihre sehr fragwürdige Kommunikationsfähigkeit. Als stellvertretende Sachgebietsleiterin sollte diese jedoch vorhanden sein. Selbst ein Stern ist dafür zu viel.
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Sybille Eichhorn
Vom 27.12., 28.12. 29.12.2023 mal einfach geschlossen. Dienstleistung wünschenswert

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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