Zulassungsstelle in Stadt Landshut
Adresse:
Alte Regensburger Str. 11
84030 Landshut
Öffnungszeiten:
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.
Rezensionen:
Dimitri Kranz
Nette Mitarbeiter, schnelle Abwicklung, leider sind die Wartezeiten teilweise sehr lang.
A K
Wartezeit ok, sehr freundliche und schnelle Abwicklung meines Anliegens. Kompetente Beratung auch in schwierigeren Fällen. Danke!
Silke Lottermoser
Ich habe heute morgen 27.09.24 gleich als Erste an Schalter 7 ein Auto zugelassen und eins abgemeldet (Landkreis Landshut)! Die Dame war gut gelaunt und einfach richtig nett. Ich hatte auch meinen Geldbeutel aus versehen liegen lassen und sie war so lieb und hatte ihn zu Seite geräumt, so das ich ihn später bei ihr abholen konnte. Leider weiß ich nicht wie die Dame hieß, aber nochmal vielen lieben Dank! Ich kann die Zulassungsstelle jedenfalls empfehlen 🙂
Michael Alex
Seit über 20 Jahren und bis Dato hatte ich mit der Zulassungsstelle Landshut absolut keine Probleme, auch wenn es mal bei dem ein oder anderen Fahrzeug zu Gesprächen kam bzgl. Eintragungen, etc., dennoch hatte immer alles irgendwie geklappt. Nun jedoch hatte ich etwas besonders und da war ich geschockt wie mit mir als Kunde umgegangen wurde!
Ich habe ein Fahrzeug welches aus Sonderabnahmen sowie Sondergenehmigungen besteht, einen ganzen Ordner voll mit allem was dazu gehört. Es handelt sich um ein US-Fahrzeug welches importiert wurde und für viel Geld für Deutsche Straßen umgebaut wurde. Unter anderem hat das Fahrzeug auch ein eingetragenes Kennzeichen mit den Maßen 240x130 cm. Zu dieser Eintragung im Fahrzeugschein habe ich auch noch die Ausnahmegenehmigung dabei gehabt, welche vom Landratsamt unterschrieben wurde.
Beides lag vor und konnte eingesehen werden.
Das Fahrzeug wurde in Landshut NICHT zugelassen, mit der wortwörtlichen Aussage und Begründung: "SO ETWAS lassen wir hier in Landshut nicht zu!"
Ich glaubte erst die Dame hinter dem Schalter machte ein Witz, dann aber kam eine weitere Dame hinzu und bestätigte die Aussage. Sie drehte sich kurz um und zeigte mir ein Kennzeichen, welches ungefähr so groß war wie ein Pizzablech und meinte, mit diesem Kennzeichen könne ich das Fahrzeug zulassen, mit dem kleinen aber auf keinen Fall. Ich verwies darauf das ich eine unterschriebene Sondergenehmigung habe UND das es sogar im Fahrzeugschein eingetragen ist und mal ganz davon abgesehen, dass ich mit dem Pizzablech die Originalität des Fahrzeuges verlieren würde, da ich dann alles umbauen müsse wie z.B. Kennzeichenbeleuchtung, etc., hinzu kommt noch das die Stoßstange des Fahrzeuges aus Stahl besteht und damit ein Umbau nicht in Frage kommen würde!
Das alles interessierte die zwei Damen nicht, ich habe dieses Fahrzeug NICHT zugelassen bekommen! Der Ordner mit den Sondergenehmigungen wurde nicht einmal beachtet geschweige denn einmal hinein geschaut.
Es viel mir schwer die Ruhe zu bewahren, da einfach alles vorlag und die zwei Damen hinter dem Tresen sich nicht einmal die Mühe machten, alle Unteralgen einzusehen, dennoch blieb ich sachlich. Nachdem ich darauf hingewiesen worden bin, dass es noch wartende Kunden gab, nahm meine Sachen und ging, wissentlich, dass diese zwei Damen definitiv ihren Job verfehlt haben! In einer Schraubenfabrik wären sie wohl besser aufgehoben, aber nicht dort wo sie mit Kunden und Dokumenten zu tun haben, die sie einsehen müssen! Hier wurde nach Willkür entschieden, nicht aber nach gesetzlichen Vorgaben wie es nunmal ihr Job verlangt!
Ich hatte mir eine Stunde zum "durchatmen" gegeben, damit ich mich wieder beruhige und sachlich an das Thema neu herangehen kann. Nach einer Stunde nahm ich mein Telefon um mich zu beschweren und zugleich, um herauszufinden, wo ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die zwei Damen einlegen konnte. Am Telefon jedoch, zu meiner Überraschung, hatte ich jemanden, der meine Situation verstand! Er meinte, ich könne den Weg der Dienstaufsichtsbeschwerde schon gehen, auch könne ich rechtlich dagegen vorgehen und mit großer Wahrscheinlichkeit auch Recht bekommen, dennoch solle ich aber überlegen, ob es mir der Zeit-, Streß- und Finanzielle Aufwand wert wäre. Stattdessen solle ich lieber auf eine andere Zulassung fahren, (gibt ja im Umkreis noch etwas Auswahl diesbezüglich) die haben dort Personal welches ihren Job versteht und sich alles anschaut, wenn alles passt, wird dass Fahrzeug auch zugelassen.
Tatsächlich wahr, dass Fahrzeug wurde eine Stunde später auf einer anderen Zulassungsstelle zugelassen!!
Wer also ein Fahrzeug besitzt welches "nicht von der Stange ist", sollte dringend die Zulassungsstelle in Landshut meiden! Fachkundiges Personal findet ihr eher in Vilsbiburg sowie Rottenburg, die machen Ihren Job so wie er vorgegeben ist. In Landshut wird sich über Sondergenehmigungen hinweggesetzt, diese werden nicht einmal beachtet, in Landshut geht es eher nach Willkür!
Patience Akebeze
Unterlagen:
Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):
- nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
- Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
- Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Weitere Informationen:
Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.
Anfahrt:
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