Zulassungsstelle in Stadt Ingolstadt

Adresse:

Wiechertstr. 1
85055 Ingolstadt

Kontakt:

Fax:
0841-305-1796

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Bücher Bogi
Einiges positiv, einiges aber zumindest fragwürdig. Da zur Führerscheinneuausstellung. Online-Terminvergabe klappt perfekt. Keine 5 Minuten Wartezeit. Personal etwas formell aber durchaus freundlich. Service hätte ich empfunden, eine Nachfrage ob 7,49t Klasse mit umgeschrieben werden soll. Mit Glück hatte ich 2 verschiedene Digitalfotos dabei. Eins mit QR Code ging nicht, eine Serie mit mehreren ohne QR Code ging. Will man bis zum Erhalt des neuen ein Dokument bei sich haben, muss man sich für die Abholvariante entscheiden. Wenn es dann da ist, dauert die Terminvergabe bis zur Abholung nochmal 4-8 Wochen lt Aussage??? Ernsthaft??? Zur Abholung??? Bin mal auf die Zeiträume gespannt.
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Andreas Koepf
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Franz Lobmeier
Immer sehr freundlich
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Helmut P.
War mal hier, wegen des Zwangsumtauschs des Führerscheins. Gut durch die Online-Reservierung sind die Wartezeiten kurz, aber Serviceorientierung und Freude am Beruf sieht anders aus. So erfolgte auch keine Info im Internet oder Beratung zur Möglichkeit die Klasse CE79 oder T mit zu beantragen. Bei einem kürzlichen weiteren Besuch wegen einer Fahrzeuganmeldung war in der Herren-Toilette die Türe so verzogen, dass sich die Kabine nicht verschließen ließ. Hier sieht man, wie die ehemals schillernde Audi-Stadt zunehmend verblasst.
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Mara H.G.
Es kann doch nicht sein, dass man nur zum bestandenen Führerschein abholen, jetzt 2 Wochen zum nächsten online buchbaren Termin warten soll. An der Info gab es zwar dann einen Termin in 4 Tagen. Aber das ist doch witzlos. Für eine Sache die im Austausch passiert, Zettel abgeben, Personalausweis zeigen unterschreiben und Führerschein erhalten. Da kann ich nur noch Kopf schütteln.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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