Zulassungsstelle in Stadt Hof

Adresse:

Erlhofer Str. 75
95032 Hof

Kontakt:

Tel.:
Fax:
09281-815

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Harald Götz
Schade, dass der "Händlerschalter" geschlossen wurde; ob dauerhaft oder temporär konnte oder wollte mir eine "Dame" der vorderen Schalter nicht sagen. Eigentlich kein Problem bei -mindestens- normalem Umgangston und Manieren. Aber diese Angestellte, schien bereits um 08:15 Uhr ihre Abneigung gegen die Bürger oder ihren Arbeitsplatz zur Schau stellen zu müssen: Barsch, Fragen ausweichend, genervt (und -gefühlt- vor Allem: "Ich bin hier die Macht, du Pimpf") -> Ein absolutes "No go" !! Die anderen (zwei!) Mitarbeiter rollten nur mit den Augen. Unabhängig vom beruflichen Status dieser Mitarbeiterin: Beamte lassen sich trefflich mit der Beurteilungen disziplinieren. Für Angestellte sollte sich auch eine Möglichkeit finden lassen!! Bei einem neuerlichen Besuch -mit genügend zeitlichem Abstand!- konnte dann das rein sachliche Problem gelöst werden. Ich bin begeistert, wie mir von der freundlichen Dame am Schalter 5 und der ebenfalls sehr netten Leiterin der Zulassungsstelle geholfen würde. Daher gibt's jetzt 4 Sterne.
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Jan U
Mit Termin hat alles super funktioniert, und ich war innerhalb von 15 Minuten wieder draußen. Sehr positive Erfahrung. Gerne wieder! 👍
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Sabine Schott
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Vahap Korkmaz
Heute um 12.6.2026. Ich möchte Auto anmelden machen aber nur eine Person arbeiten. Das ist nicht normal
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Krisztian Farkas
Suoer freundlich!!! Ohne terminvereinbarung…, ihr seit die besten!🙏🏽

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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