Zulassungsstelle in Stadt Fürth

Adresse:

Schwabacher Str. 170
90763 Fürth

Kontakt:

Fax:
0911-974-2271

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Peer Spektive
Die überaus „freundliche“ Zulassungsstelle ordnete die Außerbetriebsetzung meines Fahrzeugs innerhalb von 10 Tagen an, da die HU um 2 Monate abgelaufen war. Ein wirklich komplett an den Haaren herbeigezogener Verwaltungsakt. Ich schilderte der Behörde, dass ich nach einem Verkehrsunfall ein gebrochenes Bein hätte welches auch stationär operiert wurde, weshalb ich dem nicht nachkommen konnte. Mehr Zeit würde mir da entgegenkommen. Als Antwort kam ein, „sie könnten das Fahrzeug abmelden und sich nach ihrer Genesung drum kümmern“. Die zusätzlichen Kosten und Behördengänge werden dabei ignoriert. Ich habe es mit vielen Gefallen und Mühen geschafft fristgerecht der Forderung nachzukommen. Ich meldete dies natürlich unverzüglich der Behörde. 5 Tage später warte ich immer noch vergeblich auf eine Antwort. Eine freche Antwort konnte bereits am gleichen Tag verschickt werden, aber Verwaltungsakte dauern Wochen? Telefonisch war nach 20min Warteschleife niemand zu erreichen, bis die Rufumleitung mich zur Führerscheinstelle verband. Die Sachbearbeiterin dort versuchte mir zu helfen. Es handelt sich hierbei um eine absolute Servicewüste. Die Sachbearbeiter sehen einen wie ein nerviges Insekt an und Entscheidungen finden absolut willkürlich statt. Wäre diese Institution privat, wäre sie tausend mal Pleite gegangen. Eine bodenlose Frechheit, dass man diesen Behörden als Bürger ausgeliefert ist.
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M KU
Über eine Woche auf einen Termin zu warten ist nicht zeitgemäß. Ansonsten funktioniert der Rest gut.
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Count Hawk
Mit Termin kein großes Problem.
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Christian
Sehr schneller und vor allem freundlicher Service , junge Engagierte Mitarbeiter..weiter so Team Zulassungsstelle Fürth.
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Vlado Stanic
Guten Morgen, ich habe heute auf dem Schalter 12 meinen Roller sehr schnell und problemlos zugelassen (der Mitarbeiter war sehr freundlich und sachlich), großese Lob an die ganze Mannschaft und die Organisation des Amtes. Kleiner Einwand: Der hintere Eingang ist fürs Publikum unzugänglich MfG, V.Stanic

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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