Zulassungsstelle in Stadt Erlangen

Adresse:

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Kontakt:

Fax:
09131-86-2720

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Mickey Mouse
Durchweg positivste Erfahrungen gemacht!!!! Freundlich, kompetent und ausgesprochen hilfsbereit!!!! Ob am Telefon oder vor Ort! Sowas haben wir noch nie in einer Behörde erfahren dürfen! Vielen Dank! Weiter so ♥️
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Felix jh
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CostaTube Lifestyle
Vielen Dank für die hervorragende Erfahrung bei der Führerscheinstelle Erlangen! Die gesamte Bearbeitung und die Kommunikation mit Frau Sänger waren ausgezeichnet. Ihre Hilfsbereitschaft und Engagement haben mir wirklich weitergeholfen. Ich bin äußerst zufrieden und möchte mich besonders bei Frau Sänger für ihre Freundlichkeit und Unterstützung bedanken. Sehr empfehlenswert! Mit freundlichen Grüßen Sadik usta
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Stefan Bruetting
Habe ein Auto gekauft in Baiersdorf und brauchte ein Exportkennzeichen. Bin nach Forchheim gefahren und man sagte mir nicht zuständig, ich muss nach Erlangen. In Erlangen sagte man mir nicht zuständig, ich muss nach Erlangen Höchstadt. Mittlerweile hatten diese geschlossen. Am nächsten Tag bin ich in Fürth zur Zulassungsstelle und bekam problemlos ein Kennzeichen obwohl sie mit Baiersdorf gar nichts am Hut haben. Es ist eine Frechheit welch Inkompetenz da herrschen, und man Schikaniert wird, ich bin viele Kilometer gefahren und mein Italienischer Freund musste unnötig eine Nacht mehr im Hotel verbringen.
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Cathedral Admirer
Toller Service am Telefon. Bin aus Niedersachsen, erledige Dinge für meine betagten Eltern und bin beeindruckt von der Freundlichkeit und unkomplizierten Hilfe. Danke!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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