Zulassungsstelle in Stadt Aschaffenburg

Adresse:

Dalbergstr. 15
63739 Aschaffenburg

Kontakt:

Fax:
06021-330-550

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Muharrem Petek
Bürgermeister von Stadt Aschaffenburg Radfahrer Probleme zusätzlich Sperrungen nur für Radfahrer Tempolimit 30 km/h Auto Fahrer wird das Leben Schwer gemacht Parkplatz Probleme Blitzer Knöllchen wegen Falsch Parken Problem Parkplatz Bürgermeister von Stadt Aschaffenburg Nächste Wahl Können Sie ihre Koffer Packen wir werden sie nicht mehr wählen.
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Anja Washington
Frau Oezkan war sehr hilfsbereit und absolut kompetent. Ich habe mich sowohl menschlich als auch in meiner Angelegenheit bestens versorgt gefühlt. Dankeschön
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El Torro
Sehr freundliche Mitarbeiter,das ummelden vom meinen Motorrad war überhaupt kein Problem. Sehr zuvorkommend war der freundliche Herr vom Security der mir Tipps gab wo man in der Stadt etwas essen gehen kann. Zu guter Letzt hatte ich dort mein Handy liegen lassen und es war schon geschlossen aber dank aller Bemühungen des Security Mitarbeiter bekam ich mein Handy wieder. Dafür nochmals vielen Dank ☺️
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Monika Beer
Wir benötigten einen Ausdruck der Meldebestätigung. Vom Onlinetermin bis zur Aushändigung verlief alles problemlos und sehr schnell! Die Dame im Bürgerbüro war sehr freundlich und wir konnten nach 10 Minuten wieder mit dem Ausdruck gehen. Vielen Dank!
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Le Ku
Wir waren mit unseren beiden kleinen Kindern dort, um jeweils einen Reisepass für die beiden ausstellen zu lassen. Fr. Özkan war sehr freundlich, geduldig und hilfsbereit. Dank Ihrer ausdauernden Geduld und der Mithilfe haben wir es - nach vielen Versuchen - geschafft, ein geeignetes Passfoto jeweils von beiden zu erstellen. Wir sind ihr sehr dankbar!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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