Zulassungsstelle in Stadt Aschaffenburg

Adresse:

Dalbergstr. 15
63739 Aschaffenburg

Kontakt:

Fax:
06021-330-550

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Monika Beer
Wir benötigten einen Ausdruck der Meldebestätigung. Vom Onlinetermin bis zur Aushändigung verlief alles problemlos und sehr schnell! Die Dame im Bürgerbüro war sehr freundlich und wir konnten nach 10 Minuten wieder mit dem Ausdruck gehen. Vielen Dank!
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Le Ku
Wir waren mit unseren beiden kleinen Kindern dort, um jeweils einen Reisepass für die beiden ausstellen zu lassen. Fr. Özkan war sehr freundlich, geduldig und hilfsbereit. Dank Ihrer ausdauernden Geduld und der Mithilfe haben wir es - nach vielen Versuchen - geschafft, ein geeignetes Passfoto jeweils von beiden zu erstellen. Wir sind ihr sehr dankbar!
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Thomas
Terminvergabe ist eine Farce. Da kein Termin verfügbar war, wollte ich telefonisch versuchen, einen zu bekommen. Früher konnte man einfach hingehen, und mit längerer Wartezeit hat man auch einen bekommen. Die nächsten 10 Tage: kein Termin verfügbar. Am Telefon sagte man mir, 7:30 Uhr werden welche freigeschaltet, man könne da nichts machen, ich solle um 7:30 Uhr auf der Webseite noch einmal schauen. Morgens 7:30 Uhr: alles grün und buchbar. Zwei Minuten später: 50 % weg. Wäre ich hingefahren – wie beim letzten Mal – hätte ich keinen mehr bekommen, denn es gibt nur ein Terminal vor Ort, um sich anzumelden, das identisch zu dem auf der Webseite ist. Morgens stehen da schon 10 Leute, und bis man am Terminal ist, haben die Leute von ihren Smartphones zu Hause oder unterwegs bereits alle Termine belegt. Beim ersten Mal einen Urlaubstag verschwendet – diesmal daraus gelernt und um 7:30 Uhr auf der Webseite einen Termin buchen können. Am Schalter selbst war die Dame diesmal sehr freundlich – am Empfang, na ja... Planbar ist da nichts. Beneidenswert ist es, mit welcher Ruhe sich dort bewegt wird. Bei einigen bekommt man sofort das Gefühl, ihnen helfen zu wollen. Der Service der Stadt Aschaffenburg – und vor allem das Finanzamt – treiben es echt auf die Spitze. Ein weiterer Vorfall: Mir wurde der Angelschein mehrere Male verweigert zu verlängern, da er nicht in Bayern gemacht wurde. Also setzte ich mich mit der Unteren Fischereibehörde in Verbindung. Diese setzte ein Schreiben auf, dass der Schein auf Bundesebene Gültigkeit hat und die Stadt Aschaffenburg nicht das Recht besitzt, diesen zu verweigern. Dies musste dann bis zum Vorgesetzten eskaliert werden – und siehe da: Angelschein auf Lebenszeit verlängert. Kostet zwar 250 €, was ich ebenfalls frech finde, denn man hat ja für den Schein und die Prüfung bereits bezahlt. Es hing nur am zuständigen Bearbeiter. Update zu einem Kommentar: Fischereischein: 35 € Fischereiabgabe Leben: 224 € Summe: 259 € Eventuell war es auch die Obere Fischereibehörde – den Schriftverkehr habe ich leider nicht mehr, nur die Quittung der Ausstellung. Es ist zumindest schön zu sehen, dass sich jemand die Kommentare durchliest, und es gibt Hoffnung, dass es jemanden interessiert. Ändern Sie bitte dieses Terminvergabemodell.
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Audrey Bär
Ich selbst habe bisher durchweg gute Erfahrungen mit dem Bürgerbüro gemacht. Die Abläufe sind klar, die Mitarbeiter freundlich und hilfsbereit. Klar, manchmal braucht es etwas Geduld, aber dafür werde ich respektvoll behandelt. Danke für den wieder einmal tollen Service bei der KFZ-Zulassung!
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Walter Menzel
Ich musste kürzlich ins Bürgerbüro im ASCHAFFENBURGER Rathaus und habe mich sehr über die Freundlichkeit des Personals gefreut 🌝.Schon am Infostand war die Dame sehr hilfsbereit und freundlich!Sie sorgte sogar für eine nötige Bescheinigung.Ich musste nicht lange warten und die Dame auf Platz 6 erledigte mein Anliegen zügig und erklärte mir alles freundlich und verständlich 👍🏻.Vielen Dank an's ASCHAFFENBURGER Bürgerbüro 🙋🏻‍♂️!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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