Zulassungsstelle in Stadt Aschaffenburg
Adresse:
Dalbergstr. 15
63739 Aschaffenburg
Öffnungszeiten:
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.
Rezensionen:
Walter Menzel





Ich musste kürzlich ins Bürgerbüro im ASCHAFFENBURGER Rathaus und habe mich sehr über die Freundlichkeit des Personals gefreut 🌝.Schon am Infostand war die Dame sehr hilfsbereit und freundlich!Sie sorgte sogar für eine nötige Bescheinigung.Ich musste nicht lange warten und die Dame auf Platz 6 erledigte mein Anliegen zügig und erklärte mir alles freundlich und verständlich 👍🏻.Vielen Dank an's ASCHAFFENBURGER Bürgerbüro 🙋🏻♂️!
Nicole T.





EDIT: die Mitarbeiter scheinen darüber auch nicht sonderlich glücklich zu sein und haben wirklich toll reagiert, als ich angerufen und mein Leid geklagt habe. Das System ist Mist, die Sachbearbeiter aber richtig nett und hilfsbereit.
Die neue Terminvergabe ist eine Katastrophe, wer auch immer das zu verantworten hat... Das Buchen gleicht einer Lotterie, die Termine sind innerhalb von Minuten weg. Der schnellste Termin war vier Wochen später. VIER Wochen Wartezeit für einen Kinderreisepass. Und das Kind muss dafür jetzt aus der Schule bleiben. Große Klasse. Ein Stern ist noch zu wenig
Ge Ce





In 8/10 Fällen nur schlechte Erfahrung gemacht. Mitarbeiter unfreundlich teilweise inkompetent, Terminbuchung umständlich und nur 3 Wochen im voraus verfügbar. Eine Verschwendung von Steuergeldern.
Statistik





Das führt zu einem Stern. Dass bei der Einwanderungsbehörde einiges schief geht. Fazit und viel zu viele Beispiele dafür, was viele Ausländer auszeichnet. Ein Deutscher ist nicht gleich ein Deutscher. Dasselbe gilt auch für das Wort Ausländer!! Ich werde ein Beispiel schreiben. Ein Ausländer kam im Alter von 2 Jahren nach Deutschland und ist heute 37 Jahre alt. Hat eine Familie mit Kindern. Wurde im Alter von 6 Jahren von deutschen Eltern aufgenommen und erzogen. Mit 16 Jahren wollte er beginnen, selbstständig und unabhängig zu leben. Er absolvierte sogar eine zweite Ausbildung. Er spricht Deutsch als seine Muttersprache. Das Schlimmste ist, dass er nur Deutsch und ein wenig Englisch spricht, mehr nicht. Was aber nicht nachvollziehbar ist, ist, warum die Person keinen festen Vertrag bekommt. Hier beginnt die Frage zu verstehen, was kein Ausländer und ein Ausländer ist.🙏🏾🙏🏾🙏🏾Gott segne uns für das, was in Aschaffenburg passiert ist. Mein Beileid gilt den Familien und denen, die ihr Leben geopfert haben.
MSK Team





Super freundlicher Telefon Kontakt
Unterlagen:
Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):
- nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
- Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
- Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Weitere Informationen:
Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.
Anfahrt:
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Febr. 2017
Schaltgetriebe
75.000 km
Benzin
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