Zulassungsstelle in Stadt Ansbach
Adresse:
Nürnberger Str. 32
91522 Ansbach
Öffnungszeiten:
Mo.:
08:00 - 13:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Di.:
08:00 - 13:00 Uhr
Mi.:
08:00 - 13:00 Uhr
Do.:
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Fr.:
08:00 - 13:00 Uhr
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.
Rezensionen:
Roman Strebel
Gut.
Нина Попова
Gut, schön und bequem.
Jürgen Lebküchner
Ich war am Mittwoch morgen um kurz nach acht Uhr dort um ein Motorrad anzumelden
Leider hatte ich von meiner Versicherung eine EVB Nummer für einen PKW bekommen
Der freundliche Mitarbeiter der Zulassungsstelle hat dann meine
Versicherung angerufen und die richtige
Nummer eingeholt
Das nenne ich einen Service der nicht selbstverständlich ist
Vielen Dank dafür
Und die Wartezeit war übrigens keine 10 min.
Tim E.
Das Personal ist zutiefst unfreundlich und unqualifiziert. Zudem ist es das allerletzte wenn man für zusätzliche Kosten aufkommen muss, welche dadurch entstanden sind weil die Person am Schalter falsche Daten eingetragen hat!
bambam chabo
Ganz Zufrieden
Unterlagen:
Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):
- nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
- Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
- Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Weitere Informationen:
Vor Ort am Wartemarkenautomat ein Termin lösen oder im Vorfeld online vereinbaren.
Anfahrt:
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74kW (101 PS)
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15.490,00 €
( inkl.19% MwSt.)
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Nr.: 14680
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März 2021
Schaltgetriebe
47.930 km
Benzin
Grau
74kW (101 PS)
PkwLimousineGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug
15.990,01 €
( inkl.19% MwSt.)
MwSt. ausweisbar.