Zulassungsstelle in Stadt Ansbach

Adresse:

Nürnberger Str. 32
91522 Ansbach

Kontakt:

Tel.:
Fax:
0981-51-288
Termin Online vereinbaren

Öffnungszeiten:

Mo.:
08:00 - 13:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Di.:
08:00 - 13:00 Uhr
Mi.:
08:00 - 13:00 Uhr
Do.:
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Fr.:
08:00 - 13:00 Uhr

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Birgit Kraft
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Michael Güntner
Habe extra einen Online-Termin vereinbart damit ich bis 10uhr30 in Ingolstadt ein Auto abholen kann. Stand von 8uhr bis 9uhr vor dem Schalter und es ging nichts. Um 9uhr15 kam eine Person und teilte den Wartenden mit dass es technische Probleme gibt. Konnte aber nicht sagen wie lange es dauert, die einzige Aussage von den Mitarbeitern war dann müssen sie eben morgen noch mal kommen. Es kann immer etwas passieren aber dann muss ich eine Lösung finden und nicht warten bis sich jemand dazu bereit erklärt nach dem Fehler zu suchen. Bei mir persönlich war es so dass ich mit ach und krach mein Auto noch bekommen habe. Darum bin ich froh wenn ich auf kein Amt muss weil es dort egal ist wie es weitergeht. Das traurige ist nur daran dass es in Deutschland dermaßen bergab geht und niemand kümmert es. Ich hoffe dass entsprechende Amt bleibt von solchen Störungen in Zukunft verschont. Mfg .......
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László Tóth
Schnelle Verwaltung, nette Sachbearbeiter. Nur positiv!
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Michael Seichter
Freundlich, kurze Wartezeit, kompetent
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Sven Grötschel
Heute Freitag ohne Termin zur Zulassung gegangen und ich wurde super freundlich und hilfsbereit empfangen! 08:00 Uhr Start und 08:11Uhr fertig! Für diesen tollen schnellen und unkomplizierten Service kann ich nur 5 Sterne vergeben✌🏻Mai24 Heute noch ein Auto angemeldet 11/24mit Halterwechsel, wer lesen kann und alles vorher ausfüllt hat hier keine Probleme! Ich wurde jetzt das Dritte mal höflich und freundlich behandelt! Die schlechten Bewertungen kann ich nicht nachvollziehen. Großes Dankeschön 🙏🏻

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Vor Ort am Wartemarkenautomat ein Termin lösen oder im Vorfeld online vereinbaren.

Anfahrt:

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Weitere Zulasungsstellen in anderen Bundesländern