Zulassungsstelle in Stadt Amberg

Adresse:

Pfalzgrafenring 3
92224 Amberg (Opf)

Kontakt:

Fax:
09621-10-1836
E-Mail:

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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alphanecha
Seit der Abschaffung der Möglichkeit ein Ticket ziehen zu können, für Händler reinste Schickane. Ich war mal gerne hier
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Nicole Hollederer
Ich verstehe nicht, warum hier immernoch wie in der Coronazeit gearbeitet wird? Termine direkt ausmachen nicht möglich. Ans Telefon geht auch niemand. Auf Termine muss man ewig warten. Zulassungsstelle für Landkreis zeigt wie es geht. Da geht man auch ans Telefon. Und man kann einfach eine Nummer ziehen und kann sein Auto am selben Tag zulassen… Wie kann das sein? Hat die Stadt Amberg kein Personal?
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Linda Ipfling
Ach Leute, seit ihr nett und gibt euch die Chance dehnen Menschen, die für uns da sind. Trotz weniger Personal sind alle bereit uns auch ohne Termine zu platzieren und die Autos anmelden. Habe keine Termin gehabt und das warten hat sich gelohnt, es waren nur 10minuten. Trotz weniger Personal sind alle ganz nett und freundlich. DANKE NOCHMAL.
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Blau Weiß
Unfreundliche Mitarbeiter, lange Wartezeiten bei der Terminvergabe und beim Termin selbst. In anderen Zulassungsstellen geht das deutlich besser.
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Johann Wartha
Termine nur nach Voranmeldung und 2 Wochen Wartezeit?? Welche Schlaumeier haben sich das ausgedacht? Zum Glück sind die Angestellten nett und human und schoben machten eine Ausnahme. Wären die nicht so nett und hilfsbereit gewesen, hätte es nicht mal einen Stern gegeben. Die Verantwortlichen sollten sich mal Gedanken darüber machen bevor sie so eine schwachsinnige Entscheidung treffen. Vielleicht einfach mal jemanden neuen Einstellen und Bürger Nähe zeigen. Armes Deutschland und noch ärmeres Amberg. 🤢

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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