Zulassungsstelle in Landratsamt Wunsiedel

Adresse:

Jean-Paul-Str. 9
95632 Wunsiedel

Kontakt:

Tel.:
Fax:
09232-80-214

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Andre
…. und wieder eine schnelle und freundliche Bearbeitung meiner Zulassung!!!! Und ich habe noch nie erlebt, dass mir Kaffee während meiner Wartezeit in der Zulassungsstelle angeboten wurde 👍 und ich habe weltweit schon Autos zugelassen und viele Zulassungsstellen erlebt!!!!
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TJR IRMER
Meine letzte Rezension von vor 2 Jahren mit einem Stern habe ich nach meinem heutigen Besuch gelöscht. Punkt 8 Uhr 3 Schalter auf und die junge Sachbearbeiterin sehr schnell unterwegs. Ich kam mit den neuen Schildern....alles fertig. Volle Punktzahl von mir.
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Ruth Wohlrab
Wir haben immer sehr gute Erfahrungen mit dem Personal gemacht obwohl immer viel los ist. Immer freundlich und alle meine Fragen wurden immer beantwortet.
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Martin Proschke
14 Tage Zertifikat abgelaufen, jetzt TÜV, neues Zertifikat,sonst keine Zulassung. Hat noch keiner gehört. Selbst der Ingenieur vom TÜV hat gestaunt. Das Fahrzeug ist ein paar Monate alt,was soll sein. Am Montag dort, jetzt warten. Das ist Deutschland
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Claudia Wolf
Sehr schlechter Service!!! Unflexibel Donnerstag bis 17.00 Uhr geöffnet war von Selb aus unterwegs nach Wunsiedel müsste einem Mähdrescher hinterfahren. Hab um 5 vor 17 Uhr angerufen das es knapp wird 2 Minuten vor am Ortsschild von Wunsiedel. Die Frau war noch am Telefon und sagte wir schließen pünktlich um 17 Uhr sie sind morgen ab 8.00 Uhr wieder da. 2 Minuten später an der Zulassung und alle verlassen pünktlich das Landratsamt. Wollte nur Auto abmelden. Eigentlich eine Frechheit, aber die werden vom Staat bezahlt! Soviel zum CO2 Ausstoß!!! In Selb wurde die Zulassung geschlossen, dafür mehr CO2 Ausstoß!!! Kein Wunder!!! Das interessiert keinen!!! Am Freitag früh wieder dort Aushängeschild Öffnungszeiten von 25 Stunden die Woche!! Montag, Dienstag Nachmittag nach Vereinbarung…. Schaffen nicht mal ne öffentliche 39 Stunden Woche!! Staat halt! Lächerlich, andere Menschen müssen auch arbeiten!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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