Zulassungsstelle in Landratsamt Wunsiedel

Adresse:

Jean-Paul-Str. 9
95632 Wunsiedel

Kontakt:

Tel.:
Fax:
09232-80-214

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Ju St
Zulassungsstelle Wunsiedel Katastrophe pur! Termine online fast unmöglich, Wartezeiten endlos. Vor Ort dann null Service: lieber 15 Minuten Diskussion und Handy-Check, statt die Arbeit zu machen. Freundlichkeit? Fehlanzeige! Beschwerden werden abgeblockt, Verantwortung wird weggeschoben. So ein Verhalten ist unverschämt, respektlos und zeigt totale Arbeitsverweigerung. Eine Behörde, die so arbeitet, ist schlicht eine Schande – absolut nicht zu empfehlen! Zulassungsstelle Hof ohne Probleme in 6min fertig zugelassen, Wunsiedel reinste Katastrophe und nicht mehr zu empfehlen. Fahrt lieber etwas weiter kommt dafür gleich dran und seit schnell fertig und nicht wie in Wunsiedel. Allein für die Abmeldung musste man die Woche zuvor über 2Stunden warten bis man dran war, obwohl man Punkt 8Uhr vor den Toren Stande!
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Mathias Pöllmann
Immer stets freundliche Mitarbeiter/innen und mit Termin fast keine Wartezeiten, wir können in Wunsiedel froh sein, so eine tolle Zulassungsstelle zu haben. Danke
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VM
Viele Leute warten, es ist jetzt 11:45 Uhr, 2,3 Schalter sind in Betrieb. Es sind noch etwa 20 weitere Personen da. Denken Sie an die Arbeitszeiten. Wenn Sie berufstätig sind, wie melden Sie Ihr Auto an?
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Erich Seidel
Sehr freundliche und kompetente Behandlung! Alles bestens!
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Ralph Unger
Wenn man die anderen Bewertungen liest, hat man den Eindruck es gibt nur schwarz oder weiß bzw. gut oder schlecht. Aber ich war heute wieder dort und muss sagen: Das passt schon! Man ist freundlich und gewissenhaft und schaut zu, dass alle möglichst schnell dran kommen. Und natürlich sitzen die Sachbearbeiter auch mal während der Öffnungszeiten am Schreibtisch um etwas zu erledigen und im System einzutragen. Geht ja gar nicht anders. Schließlich will man ja auch das seine Sachen ordentlich weitergegeben werden und funktionieren.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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