Zulassungsstelle in Landratsamt Starnberg

Adresse:

Strandbadstr. 2
82319 Starnberg

Kontakt:

Fax:
08151-148-160

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Stefan Muth
Bei der Zulassung meines Wohnmobils in der Zulassungsstelle Starnberg hatte ich heute eine rundum und durchweg positive Erfahrung machen können. Die online Terminreservierung war schnell und einfach erledigt. Zum 11:00 Uhr Termin war ich 20 Minuten zu früh, kein Problem, an der Info habe ich gemeldet, dass ich da bin und keine 2 Minuten später wurde bereits meine Nummer aufgerufen. Das gesamte Personal mit dem ich dort Kontakt hatte war ausgesprochen freundlich und geduldig bei Fragen. Trotz der erschwerten Anmeldung meines Fahrzeugs, das noch nicht hinterlegt war und die Dame sehr viel Arbeit hatte alle Angaben für den Kfz-Schein per Hand einzugeben, blieb sie völlig entspannt, freundlich und zuvorkommend. Für mich als im Landkreis Garmisch-Partenkirchen wohnenden kommt ein Termin in der Zulassungsstelle Farchant definitiv nicht mehr in Frage. Diese Strecke nach Starnberg fahre ich gerne für die Professionalität einer Behörde. Da können sich die Garmischer/Farchanter Kollegen eine Scheibe abschneiden. Um es in Schulnoten zu definieren, die Starnberger Zulassungsstelle mit den freundlichen und zuvorkommenden Mitarbeitern hat eine 1 mit Stern verdient. Meine wiederholt eigenen Erfahrungen bei der Zulassungsstelle Farchant würde ich bestenfalls und mit viel Wohlwollen mit 5 bewerten. Da ist sehr viel Luft nach oben. Auf diesem Weg meinen ausgesprochenen Dank an die Starnberger Zulassungsstelle, bitte lassen Sie alles wie es ist und bleiben so freundlich im Kundenkontakt, da machen solche Termine auch wieder Spaß.
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Pfister Dominik
Mein absolutes Lob an diese Zulassungsstelle. Sehr freundlich, sehr ruhige Atmosphäre, haben mir bei einem kleinen Problem sehr gut geholfen. Als Fürstenfeldbrucker werde ich diesen Weg jetzt immer auf mich nehmen, da es bei uns in FFB leider immer noch eine bodenlose Frechheit ist sein Auto zu zum lassen. Grüße
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Bernd Haberkorn
Ich habe immer wieder Änderungen oder Zulassungen vorzunehmen. Bisher sind immer alle Mitarbeiter super freundlich und hilfsbereit. Der Service ist top!
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Luan Brahimaj
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Klaus Alberstötter
Außerordentlich nett und freundlich bedient worden , nettes Gespräch. Sehr Kundenorientiert Vielen Dank an Schalter 2, ich komme gerne wieder. 09.02.24

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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