Zulassungsstelle in Landratsamt Starnberg

Adresse:

Strandbadstr. 2
82319 Starnberg

Kontakt:

Fax:
08151-148-160

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Ro Wa
sehr freundlich, sehr kompetent, hilfsbereit und schnell! Was für ein Unterschied zu den Erfahrungen, die ich in der „großen Stadt“ gemacht habe!
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Nicolas Prankl
Ein perfekter Service, ich wurde sogar beim Wunschkennzeichen beraten und konnte gleich am nächsten Tag mein neues Fahrzeug zulassen. Alle Mitarbeiter waren super höflich und sehr engagiert!
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Harley Davidson
Miserabler Bürgerservice! Schlicht eine Unverschämtheit den Bürgern gegenüber, wenn zwar in jedem Fachbereich eine Telefonnummer (immer dieselbe) angegeben ist, aber dann letztlich nur ein Ansage über die Öffnungszeiten erfolgt. Eine telefonische klärende Auskunft über mögliche Vorgehensweisen seitens des Bürgers zur Erledigung des administrativen Vorgangs ist so nicht möglich und führt dann zu einem unnötigen 2. Termin (was auch die Belastung der MitarbeiterInnen erhöht! Für Menschen, die sich bezüglich ihres Anliegens vor einem Onlinetermin erkundigen wollen (z.B. bezüglich Formalitäten) und die längere Anfahrten haben, ist das dann mit einem Folgetermin verbunden, weil im ersten Termin erst die notwendigen Formalien für den bürokratischen Vorgang geklärt werden konnten! Das Landratsamt hat auch nur eine Zentral- Telefonnummer für ALLE Fachbereiche, die dann nur mit automatischer Ansage reagiert! Also schlicht als sogenannter "Bürgerservice" UNGENÜGEND!
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Peter Mader
Super freundlich, hilfsbereit und wirklich top. Vielen Dank für die tadellose Zulassung.
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Mike Sedl
Es stand mal wieder eine Fahrzeugzulassung an und wieder einmal lief das gesamte Procedere sehr schnell und unkompliziert ab. Die Mitarbeiterin war absolut freundlich, zuvorkommend und höchstprofessionell. Gerne wieder und weiter so!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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