Zulassungsstelle in Landratsamt Schweinfurt

Adresse:

Schrammstr. 1
97421 Schweinfurt

Kontakt:

Tel.:
Fax:
09721-5578-321

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Seb End
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Vera Chomenja
Service Führerscheinstelle. Telefonat, 19.01.2024 um 10:58 . Ich bin sowas von empört, ich bat um Hilfe und Auskunft, wurde von der jungen Frau am Telefon so nieder gemacht, sie hat sich lächerlich gemacht über das was ich gefragt habe, ich Stelle fragen, wegen Führerschein Erlaubnis, bitte um Auskunft bin freundlich zu ihr, sie nutzt es direkt aus, und macht mich noch blöd an, was ich lache überhaupt, wo gibt es sowas unmenschliches?, so eine Frechheit, sowas von unfreundlich, hab ihr gesagt warum sie so frech ist, ich kenne mich nicht aus, deshalb bitte ich um Auskunft, das ist unprofessionell, solche Mitarbeiter gehören nicht dorthin!!! Man fühlt sich wie Dreck behandelt, Wie oft soll man noch solche Mitarbeiter sich antun??? Bei Kfz Stelle selbst war immer alles korrekt, aber Führerscheinstelle, nein Danke!!!! Laut Bewertungen ändert niemand was, allen Egal!!!
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Franzi Le
Leider geht NIE einer ans Telefon. Warum auch immer man eine Telefonnummer hinterlegt hat, wenn sowieso keiner ran geht. Nicht verständlich!!!!!!!!
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F H
Schade das es keine 0 Sterne Beurteilung gibt !! Die Unwissenheit des Kunden wird hier scheinbar ausgenutzt um doppelt abzukassieren. Dies ist mir heute beim Ummelden eines Motorrades passiert für das ich 2x die Anmeldegebühr berappen durfte. Nachdem vorzeigen des alten Kennzeichens wurde von mir ein neues Schild beantragt und eine neue Nummer zugeteilt. Bei der Schilderstelle wurde ich daraufhingewiesen das die neue Nummer länger ist und demzufolge eine andere Schildergröße zu verwenden ist. Da dies wegen meiner Kennzeichenhalterung nicht möglich erscheint musste ich wieder zum Zulassungsschalter und mir eine neue kürzere Wunschnummer zuteilen lassen die auf das Schild passt. Da angeblich der erste Vorgang schon im System war musste ich den kompletten Anmeldezyklus erneut veranlassen mit neuer EVB Nummer und doppelt bezahlen ca. 40,--€ Aufpreis! Hätte mir die "nette" Dame am Schalter 3 das gleich gesagt wäre mir eine Stunde Rennerei und der Aufpreis "für Nichts" erspart geblieben. Da zwingt sich mir der Gedanke auf das mit der Unwissenheit des Kunden Abzocke betrieben wird ! Normalerweise wäre hier dringender Handlungsbedarf des Vorgesetzten entweder das Personal besser zu schulen oder zumindest dem Kunden die doppelte Gebühr zu erlassen. Ein Armutszeugnis für das Landratsamt Schweinfurt :o( eine Reaktion wird wohl hier nicht kommen von seiten des LRA da diese Probleme wohl besser totgeschwiegen werden. Also bitte aufpassen bei Eurer An- bzw. Ummeldung !!
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C. G.
Fachabteilung im LRA Schweinfurt - hatte gerade ein Telefonat. Die Gegenseite war : pampig, unfreundlich, , unkooperativ, diskriminierend und ohne jegliche sinnvolle Gegenvorschläge. Im Allgemeinen geht es um eine Sache, die von meiner Seite seit 14 Jahren auf die selbe Art erledigt wird, und es hat sich keiner beschwert - sowohl die bürokratische Seite als auch die betroffenen Arbeiter haben sich nie gegenteilig dazu geäußert. Hinzu kam vor 6 Jahren eine Schwerbehinderung, die es mir unmöglich macht, anders zu agieren. Man wird am Telefon angepampt; vermeintliche "Fachkenntnisse am Schreitisch" zählen mehr als die Erfahrung vor Ort. Dazu herablassende Hinweise, das man sich halt "jemanden suchen soll" empfinde ich als anmaßend und diskriminierend. Leider kann man den Beitrag nur posten, wenn man "Sterne" vergibt. Ansonsten hätte ich nicht mal einen Stern vergeben...

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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