Zulassungsstelle in Landratsamt Schweinfurt

Adresse:

Schrammstr. 1
97421 Schweinfurt

Kontakt:

Tel.:
Fax:
09721-5578-321

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Anja Schuler
Gleich am Montagmorgen rief ich da an um einen Termin für den nächsten tag zu bekommen..die Dame sehr freundlich...mit Witz bekam ich auch gleich einen Termin. Am Tag darauf da Angekommen musste ich auch nicht lange warten.Am schaler angekommen auch sehr freundlich und flott....war mein Auto abgemeldet.klasse hier würde ich gerne mehr Sterne verteilen ...vielen dank ....
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Dave Baer
Finde es eine richtige Frechheit das eine Abmeldung eines Fahrzeugs bei euch mehr als das Doppelte Online kostet wie Persönlich. Ich brauche 2 Wochen vorlaufzeut für einen Termin bei euch. Wenn mein Fahrzeug schnell verkauft ist kann ichs nichtmal sofort abmelden weil nurnoch Termine akzeptiert werden die Online abgemacht werden. Prinzipiell mache ich zu Hause das gleiche wie ihr auf der Zulassungsstelle beim Abmelden. Heißt ihr habt viel weniger Arbeit als sonst und verlang aber dann mehr als das doppelte? Absolute Frechheit. Schämen solltet ihr euch die Bürger so auszubeuten! Überall sonst wo ist Online alles günstiger als Persönlich und ihr Nehmt euch wieder so einen Schwachsinn raus. Traurig von euch.
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Johannes Wetzel
Die Mitarbeiterinnen sind befangen und Urteilen ohne Hintergrund, unprofessionell und unseriös, nicht im Interesse der Kinder gehandelt aber so kennt man das Amt ja.
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Felix Wachter
Empfangsdame: unglaublich freundlich! Gute Laune um 7.50 Uhr!!! Zulassungsstelle: nahe an Perfektion. Wunderbarer Service, keine Wartezeit, freundlich....einfach klasse!
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Uwe Gerner
Habe heute einen PKW zugelassen. Wurde von einer sehr netten Mitarbeiterin begrüßt. Frau KRUTSCH vielen danke für ihre nette Art die sie mir entgegen gebracht haben. Auf solche Mitarbeiter, lieber Chef vom LRA, muss man Stolz sein. Alles gute weiterhin Frau KRUTSCH.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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