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Zulassungsstelle in Landratsamt Schweinfurt

Adresse:

Schrammstr. 1
97421 Schweinfurt

Kontakt:

Tel.:
Fax:
09721-5578-321

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Rudi Dahlfeld
Ich hatte einen aufwendigen Termin auf der Zulassungstelle (Oldtimer Zulassung) und wurde von einer super netten und kompetenten Sachbearbeiterin betreut. Durchweg sind meine Erfahrungen auf der Zulassungstelle des Landkreises Schweinfurt positiv, aber die heutige wird mir als besonders hervorrragend in Erinnerung bleiben. Vielen Dank
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M. W.
Habe telefonisch und unkompliziert einen Termin erhalten und am nächsten Tag mein PKW angemeldet. Eine sehr freundliche Dame am Telefon, sowie eine nette Frau am Empfang und wirklich zuvorkommend und sehr freundliche Dame am Schalter. Das ist wirklich Tadellos und professionelles Arbeiten mit der Stadt Schweinfurt nicht zu vergleichen. Stadt sollte hier einfach mal vorbei schauen und versuchen zu lernen. Danke
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Anja
Die Mitarbeiter sind eine reine Katastrophe. Die Abwicklung in der Zulassungsstelle eine reine Katastrophe. Die Mitarbeiter agieren extrem ineffizient und unprofessionell. Ich erwarte, dass eine mit Steuergeldern finanzierte Einrichtung professionell operiert. Das ist ein bewusster Schlag ins Gesicht der Bürger, und das mit voller Absicht.
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Alex
Mitarbeiterin riet mir mich vor den Zug zu schmeißen. Vllt mach ichs das nächste mal. Wäre mir lieber als in den Laden nochmal einen Fuß reinzusetzen.
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Petra Rautenberg
Wir hatten online einen Termin bei der KFZ Zulassung gebucht. Von den Damen am Empfang wurden wir sehr freundlich begrüßt. Der Termin fand pünktlich statt. Auch die Mitarbeiterin bei der Zulassungsstelle war ausgesprochen zuvorkommend und hilfsbereit. Das Landratsamt Schweinfurt bekommt von uns daher fünf Sterne!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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