Zulassungsstelle in Landratsamt Rottal-Inn

Adresse:

Industriestr. 18
84347 Pfarrkirchen

Kontakt:

Tel.:
Fax:
08561-20-820

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Tina Hagn
War heute um halb 9 ohne Termin zum Anmelden eines neuen Autos in der Zulassungsstelle Pfarrkirchen. Es ging wirklich flott und die Mitarbeiter/innen waren total freundlich und haben sich sehr bemüht. Das einzige was in der Übergangszulassungsstelle nicht so gut ist, ist der enge Parkplatz. Aber ansonsten wirklich alles sehr nett und flott. Danke
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Tim Nguyen
Schnelle Abwicklung, freundlicher Service. Hier komme ich immer wieder hin!
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Xaver Gerstl
Bin öfters hier, mit Termin ist problemlos möglich alles zu erledigen. Sogar ohne Termin geht ziemlich zügig voran. Die Mitarbeiter sind sehr höflich und freundlich.
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Marv In
Habe nicht immer nur Standardsachen sondern oft Zulassung von Fzg aus dem Ausland (teils ohne Papiere). Man hat mich bisher immer vorbildlich unterstützt und noch jede Hürde gemeistert. Das hab ich von anderen Zulassungsstellen schon anders gehört. Von mir gibts dafür volle Punktzahl und noch einen Stern obendrauf. *!
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Max Holzer
Hallo ich war als hilfe für einen Freund dabei ,den sie vorher wegen fehlender Papiere nach hause geschickt haben.beim 2.mal sind die Damen auch sehr unfreundlich, alles auf dem ältesten Stand, totales Kuddelmuddel! Schlimm in dieser Behörde. Leider ist man drauf angewiesen. Chef der Zulassungsstelle ist sehr kompetent u.hat eine ahnung was geht o.nicht ,Leider wird er von seinem Team vor allen Leuten immer wieder in Fragegestellt, das ende vom Lied ist das wir das besagte Papier doch nicht gebraucht haben.Eine bodenlose Frechheit!!!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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