Zulassungsstelle in Landratsamt Roth

Adresse:

Westring 36
91154 Roth

Kontakt:

Fax:
09171-81-1166

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Sabrina Schaubs
Ich hatte heute einen Termin 12.30 Uhr. Da vor mir noch eine Dame dran war musste ich noch etwas warten. Alles kein Thema. Jedoch als ich dann am Schalter der Frau Schmidt ankam wurde mir gleich gesagt das ich doch schon mal neue Kennzeichen holen soll weil sie ja 13 Uhr Feierabend machen. Wer vergibt denn die Termine? Dann hatte sie mich falsch verstanden was die neuen Kennzeichen angeht und mir die Worte im Mund herum gedreht. Da sie ja dann wieder was ändern musste. Absolut Kundenunfreundich! Ob kurz vor Feierabend oder nicht aber jeder Kunde hat das Recht auf Freundlichkeit.
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Matthias D. Merdian
Ich musste meinen Termin für die Zulassung kurzfristig verschieben und ich habe einen Rückruf bzgl. einer Lösung für einen passenden neuen Termin bekommen. Toller Service und Unterstützung. Auch vor Ort die Zulassung und das Schilderdrucken hat prima und zügig funktioniert. Sehr freundliche Bedienung durch die Mitarbeiterin. Gibt - außer den Gebühren ;-) - absolut keinerlei Kritikpunkte. Vielen Dank für denService
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Florian Illner
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Meikel
Ich muß sagen daß ich früher immer ungern hierher gekommen bin. Mal waren es extreme Wartezeiten, mal war ein reserviertes Kennzeichen "plötzlich" anderweitig vergeben. Auch barsche Ansagen des damaligen Dienststellenleiters mussten ertragen werden. Man fühlte sich als Bittsteller, der sich gefälligst unterordnen soll, so habe ich das seinerzeit empfunden. Aber: Heute, und auch die letzten 3 Besuche hier waren dagegen sehr entspannt. Einen Termin gab es binnen 3 Tagen, ich war pünktlich dran und binnen 10 Minuten war das neue Auto angemeldet, das alte abgemeldet. Das alles in einem sachlichen, freundlichen Rahmen. Bitte macht so weiter !
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Ingo Filp
Bin immer noch sprachlos von dem außergewöhnlichen Service von Frau Mauritz!!! Ebenso ihre freundliche und unkomplizierte Art mit der sie alles so leicht aussehen lässt im deutschen Bürokratiewahnsinn... Mehr von dieser Sorte in Entscheidungspositionen und die ENTbürokratisierung und Digitalisierung wird gelingen. Danke nochmals 👌

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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