Zulassungsstelle in Landratsamt Regensburg

Adresse:

Altmühlstr. 3
93059 Regensburg

Kontakt:

Fax:
0941-4009-201

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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tschou seff
Grundsätzlich gut und wenn man seine Sachen dabei hat und nen onlinetermin klappt es schon, ABER die Dame am Schalter 1 sollte unbedingt mal ein Jahr Urlaub machen UND dann den Beruf wechseln - in eine Bibliothek Bücher einräumen - das würde ihr besser gefallen glaub ich
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Anja Biersack
Mein Mann war heute kurz vor sieben Uhr im Haus,war schon die sechste Person. Ich habe ihn kurz nach sieben abgelöst. Hatte Nummer sieben am Automaten. Kurz vor 10 Uhr war ich dann endlich fertig. Die Dame waren sehr freundlich und haben ihre Arbeit gut erledigt. Es ist aber ein Unding für eine Stadt nur zwei Menschen die sich um die Zulassung für Neuwagen kümmern. Die Wartezeit ist einfach nicht akzeptabel. Die Stimmung ist nicht besser geworden.
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rollergirl
Kurze wartezeit!! seeehr freundliches personal!!!!
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Simon
Also fangen wir mit dem positiven an: Die Toiletten (Männer) Pissoir spühlt automatisch mit Sensor, Waschbecken ebenso mit Bewegungssensor, Einmal-Abtrocknetücher werden zur Verfügung gestellt. Kein nerviger Föhn. Sauber war es auch. negativ: unfreundliches Personal, in der Zulassungsstelle muss man seine Klebchen am Kennzeichen (Tüv und Bundesland) selbst abkratzen mit nem Spachtel der mindestens so alt ist wie das Personal der Zulassungsstelle. Das sollte beim Preis schon dabei sein. Ohne Termin nicht zu empfehlen, da können schonmal paar Stündchen drauf gehen.
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Erik Sallmann
Sehr freundlich und schnell.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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