Zulassungsstelle in Landratsamt München

Adresse:

Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh

Kontakt:

Fax:
089-6221-3128
Termin Online vereinbaren

Öffnungszeiten:

Mo.    07:30 - 12:00 Uhr
Di.    07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mi.    07:30 - 12:00 Uhr
Do.    07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Fr.    07:30 - 12:00 Uhr

Nutzen Sie Online-Zulassungsbehörde bequem von zu Hause aus.

Eine persönliche Vorsprache ist nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich. Die Vergabe von Terminen per E-Mail ist nicht möglich.

Ausschließlich für Außerbetriebsetzungen steht Ihnen unser Außerbetriebsetzungsschalter während der Öffnungszeiten ohne Termin zur Verfügung.

Rezensionen:

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Mag Gayver
Mitarbeiter waren sehr unfreundlich aber haben zulassung hat mit 1,5h Verspätung geklappt
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ΙΩΑΝΝΗΣ ΧΑΤΖΗΛΕΜΟΝΙΑΣ
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Tesfa tube
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Dennis “Miguel” Vogt
Selbst ein Stern ist eigentlich schon zu viel Telefonisch jemanden zu erreichen scheint dort schon eine Aufgabe für sich zu sein. Gestern habe ich ein Fahrzeug angemeldet und dachte eigentlich damit wäre das Thema erledigt Beim Fahrzeughändler angekommen dann die Überraschung Die Zulassungsstelle hat einfach falsche Fahrzeugdaten eingetragen, Ganz starke Leistung Für etwas das eigentlich Routine sein sollte darf man jetzt wegen eines Fehlers der Behörde nochmal Zeit verschwenden und hinterherlaufen Vielleicht sollte man dort mal Leute einstellen die ihre Arbeit ordentlich machen freundlich sind und wissen was sie da eigentlich eintragen Dann würde das Ganze eventuell auch mal funktionieren ohne dass der Kunde am Ende den Fehler ausbaden darf Service Erreichbarkeit und Sorgfalt leider alles Fehlanzeige.
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Can Şahin
Absolute Frechheit!!! (BITTE LESEN UND VERBEITEN) Seit mittlerweile vier Monaten warte ich auf die Bearbeitung meiner Unterlagen für die Fahrerlaubnis der Klassen Auto und Motorrad. Was danach passiert ist, ist für mich schlichtweg nicht nachvollziehbar. Ein Mitarbeiter hatte bereits mit der Bearbeitung meines Antrags begonnen. Nachdem er jedoch die Abteilung gewechselt hatte, wurde die Bearbeitung offenbar nicht ordnungsgemäß weitergeführt. Trotz mehrfacher E-Mails und zahlreicher Anrufe erhielt ich erst nach etwa drei Monaten die Mitteilung, dass meine personenbezogenen Daten bzw. Unterlagen verloren gegangen seien und ich diese erneut einreichen müsse. Anschließend wurde mir von der zuständigen neuen Mitarbeiterin mitgeteilt, dass mein Vorgang bereits sechs Wochen bei ihr gelegen habe. Davon sei sie drei Wochen nicht anwesend gewesen. In den übrigen drei Wochen habe sie nach meinen Unterlagen gesucht. Eine konkrete Erklärung, was mit meinen Daten passiert ist, konnte mir dennoch nicht gegeben werden. Stattdessen wurde ich erneut aufgefordert, sämtliche Unterlagen einzureichen. Besonders enttäuschend ist für mich, dass Kollegen und Bekannte, die ihre Unterlagen im selben Zeitraum eingereicht haben, ihre Fahrerlaubnis teilweise mehrere Monate früher erhalten haben, während mein Vorgang aufgrund dieser Vorgänge möglicherweise um Monate verzögert wird. Da stellt sich für mich die berechtigte Frage: Wie kann es sein, dass mit meinem Antrag derart nachlässig umgegangen wird? Und warum werden meine personenbezogenen Daten offenbar nicht zuverlässig bearbeitet und verwaltet? Ich möchte ausdrücklich niemanden ohne Beweise beschuldigen. Dennoch frage ich mich angesichts der wiederholten Verzögerungen, ob hier möglicherweise andere Faktoren eine Rolle spielen. Ich bin in Deutschland geboren und aufgewachsen und erwarte selbstverständlich, dass mein Antrag genauso sorgfältig und fair behandelt wird wie der jedes anderen Antragstellers. Die Folgen dieser Fehler muss letztendlich ich tragen. Durch die monatelange Verzögerung besteht für mich nun die Gefahr, dass ich meinen Motorrad-führerschein erst im nächsten Jahr machen kann. Dadurch könnten zusätzliche Kosten für Fahrstunden und möglicherweise weitere organisatorische Aufwendungen entstehen – Kosten, die durch eine ordnungsgemäße Bearbeitung vermeidbar gewesen wären. Es geht hier nicht nur um ein paar verlorene Wochen. Es geht um persönliche Daten, Zeit, Geld und eine wichtige Angelegenheit, auf deren ordnungsgemäße Bearbeitung man als Bürger vertrauen können sollte. So darf eine Behörde mit den Unterlagen und Daten von Bürgern meiner Meinung nach nicht umgehen. Hier muss dringend etwas verbessert werden!!! Ich werde den weiteren Vorgang dokumentieren und mir vorbehalten, die Angelegenheit gegebenenfalls rechtlich prüfen zu lassen. Bitte teilt diesen Beitrag, damit öffentlich wird, wie solche Vorgänge aus Sicht eines Betroffenen ablaufen.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Zuständigkeit nur für den Landkreis München

Die Kraftfahrzeugzulassungsstelle ist nur für Bürgerinnen und Bürger des Landkreises München zuständig:
Kontaktdaten, Anfahrt und Öffnungszeiten der Kraftfahrzeugzulassungstelle in Grasbrunn

Sollten Sie in der Stadt München wohnen, finden Sie die entsprechenden Informationen hier.

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