Zulassungsstelle in Landratsamt München

Adresse:

Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh

Kontakt:

Fax:
089-6221-3128
Termin Online vereinbaren

Öffnungszeiten:

Mo.    07:30 - 12:00 Uhr
Di.    07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mi.    07:30 - 12:00 Uhr
Do.    07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Fr.    07:30 - 12:00 Uhr

Nutzen Sie Online-Zulassungsbehörde bequem von zu Hause aus.

Eine persönliche Vorsprache ist nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich. Die Vergabe von Terminen per E-Mail ist nicht möglich.

Ausschließlich für Außerbetriebsetzungen steht Ihnen unser Außerbetriebsetzungsschalter während der Öffnungszeiten ohne Termin zur Verfügung.

Rezensionen:

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Ulle MUC
Heute positiv überrascht worden. Letztes Mal mit Termin nur 1 Stern. Dieses Mal nach 10 Minuten fertig. Nur der Schilderdienst im Gebäude der Zulassungsstelle ist preislich eine Frechheit. Geht auf die andere Straßenseite da spart man sich 40%
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Dominik
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Martin Hennig
Völlig überforderte Behörde, online Zulassung verbuggt, kurz vor Ende abgebrochen und Terminvergabe nur online mit etwa 2 Wochen Vorlauf. Stellt euch auf Passierschein A38 ein.
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Ludwig Leitl
Sehr freundlich, aber 1 Stunde warten trotz Ter.in ist zu lange.
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Markus Schmidt
Ich habe einen Termin um 09:10 Uhr, und als ich vor Ort ankomme, sitzen dort ca. 30 Personen und warten! Ich registriere mich um 08:50 und warte... . Wieso warten vor neun Uhr so viele Menschen vor mir? Wann hatte die Termine? Termine, die man im Internet mit über zwei Wochen Vorlauf bekommt? Auch wenn das hier alles modern anmutet, scheint es doch "Lücken" in der Umsetzung zu geben. Wahrscheinlich liest das hier eh keiner. Und für diejenigen, die hier her müssen, mit oder ohne Termin, zwei Stunden einrechnen. Zehn Uhr.. Ich warte immer noch ... Wir haben 45 Minuten Verzug .. nach 90 Minuten Öffnungszeit .. . Noch eine Person vor mir, sagt der nette Mann, aber vier Nummern laufen durch: meine nicht ...nee, hier geht nichts.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Zuständigkeit nur für den Landkreis München

Die Kraftfahrzeugzulassungsstelle ist nur für Bürgerinnen und Bürger des Landkreises München zuständig:
Kontaktdaten, Anfahrt und Öffnungszeiten der Kraftfahrzeugzulassungstelle in Grasbrunn

Sollten Sie in der Stadt München wohnen, finden Sie die entsprechenden Informationen hier.

Anfahrt:

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