Zulassungsstelle in Landratsamt München

Adresse:

Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh

Kontakt:

Fax:
089-6221-3128
Termin Online vereinbaren

Öffnungszeiten:

Mo.    07:30 - 12:00 Uhr
Di.    07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mi.    07:30 - 12:00 Uhr
Do.    07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Fr.    07:30 - 12:00 Uhr

Nutzen Sie Online-Zulassungsbehörde bequem von zu Hause aus.

Eine persönliche Vorsprache ist nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich. Die Vergabe von Terminen per E-Mail ist nicht möglich.

Ausschließlich für Außerbetriebsetzungen steht Ihnen unser Außerbetriebsetzungsschalter während der Öffnungszeiten ohne Termin zur Verfügung.

Rezensionen:

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Peter Voggenthaler
Es gibt wirklich noch Service . Ich muss meinen alten grauen Führerschein in den geforderten EU Kartenführerschein tauschen. Ich hab es online gemacht , ausgedruckt und an die Füherscheinstelle nach Grasbrunn geschickt. Eine notwendige Unterschrift hab ich vergessen und meinen alten Führerschein auch nicht dazugelegt. Ich bekam einen Anruf. Leider konnte ich ihn nicht entgegen nehmen. Die Mitarbeiterin sprach eine sehr freundliche Nachricht auf die Mailbox. Zusätzlich schickte sie mir noch eine freundliche Mail. Ich beantwortete sie und bekam ein " vielen Dank"als Mail zurück. Insgesamt ein super angenehmer Kontakt. Vielen Dank....weiter so. Tatsächlich es geht weiter so Heute 14.03.24 war ich in der Zulassungsstelle. Hab einen Roller umgemeldet. Ich hab vorher einen Termin gemacht für 1045. Ein Mitarbeiter empfing mich sehr freundlich und unterstützte mich bei der Anmeldung. Nach nur ein paar Minuten Wartezeit wurde ich aufgerufen und ging zum Schalter 15 (?) . Ehrlich, ich wurde so freundlich behandelt, dass es mir diese Rezension wert war. Herausragender, unterstützender Service. Ich holte mir ein dann ein neues Nummernschild, legte es vor und um kurz nach 11 war ich fertig. Was für ein toller Service und explizit mein Dank an die Mitarbeiterin (leider hab ich keinen Namen).
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Levent Aydemir
Leider eines der schlechtesten Zulassungsstellen, die ich kennenlernen durfte. Willkürliche Entscheidungen, die im Anschluss revidiert werden und dann auch noch Systemausfälle! Höchste Zeit für digitale Zulassungen!
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Joachim Von Guenther
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Jörg Hennecke
2 Sicherheitsleute am Eingang. Da wären ein oder zwei Mitarbeiter sinnvoller, dann würden auch nicht so viele Kunden warten müssen.Ich meine es gibt 22 Schalter, und nur die Hälfte besetzt. ☹️ Aber dafür alle sehr freundlich und sonst ohne Probleme.
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Hausladen HDB
Reserviertes Kennzeichen M RH 16 wurde anderweitig vergeben. Ich bestize es bereits seit 25Jahren. Ich musste nur 4 Wochen auf mein neues Auto warten.Das alte war bereits verkauft. Jetzt ist es weg. Wunschkennzeichegebühr und die Herstellung neuer Nummernschilder darf aber ich bezahlen. Aussage der Dame: Sie haben keinen Rechtsanspruch. Viele Dank

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Zuständigkeit nur für den Landkreis München

Die Kraftfahrzeugzulassungsstelle ist nur für Bürgerinnen und Bürger des Landkreises München zuständig:
Kontaktdaten, Anfahrt und Öffnungszeiten der Kraftfahrzeugzulassungstelle in Grasbrunn

Sollten Sie in der Stadt München wohnen, finden Sie die entsprechenden Informationen hier.

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