Zulassungsstelle in Landratsamt München

Adresse:

Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh

Kontakt:

Fax:
089-6221-3128
Termin Online vereinbaren

Öffnungszeiten:

Mo.    07:30 - 12:00 Uhr
Di.    07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mi.    07:30 - 12:00 Uhr
Do.    07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Fr.    07:30 - 12:00 Uhr

Nutzen Sie Online-Zulassungsbehörde bequem von zu Hause aus.

Eine persönliche Vorsprache ist nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich. Die Vergabe von Terminen per E-Mail ist nicht möglich.

Ausschließlich für Außerbetriebsetzungen steht Ihnen unser Außerbetriebsetzungsschalter während der Öffnungszeiten ohne Termin zur Verfügung.

Rezensionen:

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Thomas Zimmermann
Naja, freundlich, passt, aber dass man mit reserviertem Termin über eine Stunde wartet ist schon blöd
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Volker Hußlein
Keine Wartezeit
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marius askifuwannaknowit
Seit ich im Münchner Land gemeldet bin gubts nur Ärger. Selst mit Terminvergabe (sofern man überhaupt einen kriegt) kann man sich locker auf 2 Stunden Wartezeit einstellen. An der Information bekommt man statt Informationen nur blöde freche Anmache. Egal welche Anliegen, irgendwie bekommt man den Vorgangschon schwierig und nervenzerreißend. Es heißt immer sie hätten zu wenig Personal, ich denke aber eher das fehlen von Motivation und Dienstleistungsgedanken ist hier eher das Psoblem
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Argus Auge0611
Mein Tipp an alle Genervten....fahrt zu einer Verbundzulassungsstellen! Belange rund um Zulassung für den Landkreis München kann man erledigen in: AÖ, TÖL, BGL, FFB, GAP, MB, MÜ, RO, STA und TS! Bevor man stundenlang wartet macht nen kleinen Ausflug!
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Sandu Buraga

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Zuständigkeit nur für den Landkreis München

Die Kraftfahrzeugzulassungsstelle ist nur für Bürgerinnen und Bürger des Landkreises München zuständig:
Kontaktdaten, Anfahrt und Öffnungszeiten der Kraftfahrzeugzulassungstelle in Grasbrunn

Sollten Sie in der Stadt München wohnen, finden Sie die entsprechenden Informationen hier.

Anfahrt:

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