Zulassungsstelle in Landratsamt München

Adresse:

Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh

Kontakt:

Fax:
089-6221-3128
Termin Online vereinbaren

Öffnungszeiten:

Mo.    07:30 - 12:00 Uhr
Di.    07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mi.    07:30 - 12:00 Uhr
Do.    07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Fr.    07:30 - 12:00 Uhr

Nutzen Sie Online-Zulassungsbehörde bequem von zu Hause aus.

Eine persönliche Vorsprache ist nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich. Die Vergabe von Terminen per E-Mail ist nicht möglich.

Ausschließlich für Außerbetriebsetzungen steht Ihnen unser Außerbetriebsetzungsschalter während der Öffnungszeiten ohne Termin zur Verfügung.

Rezensionen:

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Emina Delic
Die Definition einer Terminvereinbarung ist denen wohl nicht bekannt. Ein Termin mit 2 Stunden Wartezeit, lässt schlechte Organisation und Arbeit für sich sprechen.
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Raymond Götz
Ich muss wirklich sagen, ganz ganz großartiges Kino !! Fr Koch, hat sich obwohl ich selbst einen organisatorischen Fehler gemacht habe, sehr zuvorkommend und hilfsbereit um mein Anliegen gekümmert. Dass nenne ich Kundenservice per excellence 👍🏻 Dies ist nun schon das zweite Mal dass ich zufällig sowohl mit Fr. Koch als auch Hr. Karatas zu tun hatte. Bitte weiter so!!! 😎
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Tom
Alles hat top funktioniert. Ich hatte einen Termin gebucht, kam auf die Minute genau dran. Alles in allem hat das dann stolze 5 Minuten gebraucht, danach war ich wieder draußen.
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Hans Hüfner (Jerry)
Sehr freundlich und schnell
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Michael Wilhelm
Mein Termin heute hätte nicht besser laufen können. Ich hatte einen Termin vereinbart und bin vor der vereinbarten Zeit schon drangekommen. Frau Koch war sehr freundlich und hilfsbereit, so dass alles in kurzer Zeit erledigt war.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Zuständigkeit nur für den Landkreis München

Die Kraftfahrzeugzulassungsstelle ist nur für Bürgerinnen und Bürger des Landkreises München zuständig:
Kontaktdaten, Anfahrt und Öffnungszeiten der Kraftfahrzeugzulassungstelle in Grasbrunn

Sollten Sie in der Stadt München wohnen, finden Sie die entsprechenden Informationen hier.

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