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Zulassungsstelle in Landratsamt München

Adresse:

Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh

Kontakt:

Fax:
089-6221-3128
Termin Online vereinbaren

Öffnungszeiten:

Mo.    07:30 - 12:00 Uhr
Di.    07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mi.    07:30 - 12:00 Uhr
Do.    07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Fr.    07:30 - 12:00 Uhr

Nutzen Sie Online-Zulassungsbehörde bequem von zu Hause aus.

Eine persönliche Vorsprache ist nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich. Die Vergabe von Terminen per E-Mail ist nicht möglich.

Ausschließlich für Außerbetriebsetzungen steht Ihnen unser Außerbetriebsetzungsschalter während der Öffnungszeiten ohne Termin zur Verfügung.

Rezensionen:

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J M
Möchte mich ausdrücklich bei Frau Duman und Herrn Lopez für die freundliche und kompetente Hilfe trotz Hochbetrieb in der Zulasungsstelle bedanken. Ich hatte ein großes Problem mit der Falschsendung eines Kfz- Briefes, der anstatt nach Ebersberg vom Autohaus nach Grasbrunn gesendet wurde. Dank Frau Duman und Herrn Lopez konnte das Problem gelöst werden! Beispielhaft!
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Elisa Wähder Valera
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Tobias Lux
Stinklangsam, mega Unfreundlich, sehr lange Wartezeiten. Echt ne Frechheit wenn man bedenkt das dafür seine Steuergelder drauf gehen.
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nderim shermadhi
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Herrmann F
Trotz Ende der Corona-Pandemie Zutritt nur mit Online-Reservierung .... die dann von 3 "Security"-Mitarbeitern "gemanaged" wird, incl Ausgabe einer Wartenummer ... nur um dann ewig, weit über den vereinbarten Termin, warten zu müssen. Vielleicht sollte man lieber in MA investieren, die die Zulassungsvorgänge bearbeiten, statt "Wartemarkenausgeber"?! lt Aussage des MA sei das normal. Die Termin würden gemacht, damit man "überhaupt dran kommt"...! trotzdem drei Sterne, weil die Mitarbeiterin sehr nett und kompetent war! 2 Jahre später .... Situation unverändert! Man bekommt genau genommen keinen Termin zur Bearbeitung des Vorgangs, sondern zum Ziehen der Wartenummer! Kein Witz: man DARF die Nummer erst zum Termin ziehen .... um dann zu warten. Und zwar sogar dann, wenn der Termin EXAKT zum Beginn der Öffnungszeit liegt! Liebes Landratsamt: ihr seid das Gesicht der Verwaltung zum Bürger. Freundlicher Gesichtsausdruck ist was anderes...

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Zuständigkeit nur für den Landkreis München

Die Kraftfahrzeugzulassungsstelle ist nur für Bürgerinnen und Bürger des Landkreises München zuständig:
Kontaktdaten, Anfahrt und Öffnungszeiten der Kraftfahrzeugzulassungstelle in Grasbrunn

Sollten Sie in der Stadt München wohnen, finden Sie die entsprechenden Informationen hier.

Anfahrt:

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