Zulassungsstelle in Landratsamt Lindau

Adresse:

Heuriedweg 38
88131 Lindau

Kontakt:

Fax:
08382-961-3422

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Anonym Unbekannt
Kann man auch Minuspunkte vergeben? Schrecklich ! legen wir das mal beiseite, dass man für einen einfachen Termin teilweise zwei Wochen Wartezeit hat An der Information wird man schon Total genervt und unhöflich empfangen und hat da schon kein Bock mehr auf seinen Termin Sorry, aber nur, weil man Mitarbeiter Mangel hat, können die Mitarbeiter sich da drin jegliches Verhalten leisten? Ich wurde dann oben halbwegs freundlich von der Dame bedient, aber der Herr neben mir wurde richtig blöd angemacht, weil ihm was gefehlt hat. Ich sehe, warum die Leute sich hier beschweren, über die Wartezeiten, wenn die Mitarbeiter lieber Privatgespräche führen und einen in Grund und Boden ignorieren Ich war froh, als ich wieder raus war Aber schön zu sehen, dass auch manche Menschen positive Erfahrungen hier sammeln konnten
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Rudolf Wegmann
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Kai Pietron
Freundliches Personal. Keine Wartezeit für die grüne Vignette- daher als erste Anlaufstelle für CH-Autofahrer empfohlen
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Mario S. (All-Geier)
Wer glaubt, dass die Zulassungsstelle eine verstaubte Einrichtung mit bürokratischem Personal ist, der wird hier in Lindau definitiv schnell eines Besseren belehrt. Alle Mitarbeiterinnen mit denen mir zu tun hatten (telefonisch & persönlich) waren ausgesucht freundlich, hilfsbereit und sehr kompetent. Weiter so, das ist echt klasse!
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Peter
Läuft!!! Hervorzuheben ist der Herr an der Anmeldung.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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