Zulassungsstelle in Landratsamt Lindau

Adresse:

Heuriedweg 38
88131 Lindau

Kontakt:

Fax:
08382-961-3422

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Kai Wanner
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Juan Abarca
Sehr freundliches und aufmerksames Personal. Vom Empfang bis zu den Mitarbeitern in den Büros. Auch das Anmeldepersonal war sehr hilfsbereit. Vielen Dank an alle!
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Julia Obermeyer
Das Landratsamt Lindau zeigt eindrucksvoll, wie man mit maximalem Aufwand minimale Probleme künstlich aufbläht. Eine fehlende Unterschrift bei der Auto-Ummeldung? Kein Problem – dafür wird offenbar direkt ein kleines Einsatzkommando aus mehreren übermotivierten Mitarbeitern samt Polizei zusammengestellt. Verhältnismäßigkeit scheint hier ein Fremdwort zu sein. Gleichzeitig ist die Behörde zuverlässig „wegen Überlastung“ geschlossen, wenn man sie tatsächlich braucht. Wochenlanges Warten auf einfache Behandlungsscheine gehört offenbar zum Standard, und telefonisch jemanden zu erreichen gleicht einem Lottogewinn – nur mit deutlich schlechteren Chancen. Für berufstätige Bürger wirkt das Ganze wie reine Schikane: Zeit verschwenden, Wege doppelt gehen, und am Ende doch niemand zuständig. Servicegedanke? Nicht erkennbar. Immerhin bekommt man so einen lebendigen Eindruck davon, wie kreativ Steuergelder ineffizient eingesetzt werden können. Vielleicht wäre es an der Zeit, sich weniger mit Formalitäten und mehr mit tatsächlichen Problemen zu beschäftigen
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Kerstin Hora-Hehl
War heute ohne Termin bei der Zulassungsstelle. Aus Unwissenheit hatte ich keinen Termin vereinbart. Ich war sehr erschrocken, möchte ich doch morgen mein neues Auto abholen. Der freundliche Mann sah meine Bestürzung und machte eine Ausnahme. Ich konnte mein Auto zulassen und morgen abholen. Vielen Dank! Alle waren sehr freundlich und zuvorkommend. Die Flexibilität des Herrn am Empfang möchte ich besonders positiv hervorheben.💁‍♀️🍀
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Petra Keupink-Zaffke
Ein großes Lob an die ganze Abteilung.Alle super freundlich und kompetent. Wegen unseres Umzuges nach Italien war einiges an Formalitäten zu erledigen. Von der Terminvergabe bis zur Nachsendung von Unterlagen lief alles perfekt. Wirklich ein Vorbild für die Zugewandtheit zum Kunden.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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