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Zulassungsstelle in Landratsamt Lindau

Adresse:

Heuriedweg 38
88131 Lindau

Kontakt:

Fax:
08382-961-3422

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Sandra Colic
Ich möchte meine aufrichtige Dankbarkeit für die außergewöhnliche Dienstleistung von Frau Lo Vasco ausdrücken. Ihre Professionalität, Geduld und Zuverlässigkeit haben mein vollstes Vertrauen gewonnen. Vom ersten Kontakt an war sie äußerst freundlich, aufmerksam und engagiert. Was mir besonders gefallen hat, war ihr Einfühlungsvermögen und die Art, wie sie auf alle meine Fragen mit Geduld und Klarheit geantwortet hat. Ich habe mich zu jeder Zeit gut beraten und sicher gefühlt. Frau Lo Vasko ist eine sehr vertrauenswürdige und kompetente Person, auf die man sich jederzeit verlassen kann. Ihre Hilfsbereitschaft und ihr Engagement sind wirklich bemerkenswert. Ich kann ihre Dienste uneingeschränkt weiterempfehlen und freue mich auf eine weitere Zusammenarbeit.
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B. Erath
Ich hatte freundlicherweise kurzfristig einen Termin bekommen, da die Versicherungsnummer nicht gestimmt hat und online nicht benutzt werden konnte. Der Zulassungsservice war sehr schnell und super freundlich. Auch der Schilderservice hat gut funktioniert. Allerdings sind die Preise für zwei KFZ Kennzeichen mit 44.- Euro schon etwas sehr exklusiv.
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Andrea Nicolì
Super schnell und professionell
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Josef Amann
Online-Zulassung hat nicht funktioniert. Kurzer Anruf bei der Zulassungsstelle - hatte Herrn Bauer am Telefon - er hat mir kurzfristig einenTermin ermöglicht. Alles lief unkompliziert, freundliche, kompetente Mitarbeiter. Zulassung war in 20 Minuten erledigt. Vielen Dank - weiter so! 5/5 Sterne
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Tanja Rieger
Ich kann die schlechten Bewertungen ebenfalls nicht nachvollziehen. Bin ohne Termin hin und wurde ( mit 90 Min. Wartezeit) nach oben geschickt. Die Wartezeit hat sich dann auch in Wohlgefallen aufgelöst, wurde nach nicht einmal zehn Minuten aufgerufen und mein Anliegen wurde problemlos bearbeitet.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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