Zulassungsstelle in Landratsamt Lindau

Adresse:

Heuriedweg 38
88131 Lindau

Kontakt:

Fax:
08382-961-3422

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Jordo S.
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David F
Personal war freundlich und musste kaum warten
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K&M Harleyworld GmbH
Herzliche Variante: „Ein ganz großes Dankeschön an die Zulassungsstelle in Lindau! Man wird hier nicht nur kompetent, sondern auch ausgesprochen freundlich betreut. Alles läuft reibungslos, und wenn doch einmal Rückfragen entstehen, wird man zuverlässig zurückgerufen. So fühlt man sich wirklich gut aufgehoben – besser könnte ein Service nicht sein.“
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Ingrid Kubicki
Leider immer lange Wartezeiten
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z_drtkrds
Ich würde wenn ich könnte -5 Sterne vergeben! Wir wollten ein Fahrzeug zulassen. Waren ohne Termin mit Baby da und wollten unser Glück versuchen. Unten am Eingang muss man sich anmelden. Da sass eine überaus verbitterte und unfreundliche Mitarbeiterin. Aus anderen Kommentaren vermute ich Ihren Namen auf Anspach. Hat schulterlange dunkle Haare. Hat uns nicht angenommen und sehr unfreundlich abgewiesen. Bei sehr hohem Aufkommen kann ich das ja nachvollziehen. Aber es war nichts los! Sie hat mich einfach aus Prinzip abgewiesen! Sie hatte so einen hässlichen Gesichtsausdruck. Bei meinem eigendlichen Termin den ich dann 1 Woche später hatte, habe ich Sie oben gesehen und sofort wiedererkannt. Es gibt einfach Menschen im Leben die strahlen negativität aus. Sie ist eine von denen. Alle anderen Mitarbeiter mit denen wir am Termin zu tun hatten waren freundlich. Da habe ich nichts auszusetzen. Aber die dunkelhaarige hat den Job verfehlt. Die sollte man am besten zuhause einsperren!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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