Zulassungsstelle in Landratsamt Lichtenfels

Adresse:

Kronacher Str. 28-30
96215 Lichtenfels

Kontakt:

Fax:
09571-18-4499

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Laura Schmidt
Lief alles super schnell und unkompliziert ab. Der Mitarbeiter war sehr freundlich. Vorher Termin ausmachen lohnt sich. 👍🏻
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Di rk
⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️ Als Verkäufer eines Autohauses habe ich regelmäßig mit verschiedenen Zulassungsstellen zu tun – umso positiver möchte ich hier die Zulassungsstelle des Landkreises Lichtenfels hervorheben. Der Termin war unkompliziert online buchbar, vier Tage Vorlaufzeit finde ich absolut in Ordnung. Mein Anliegen – die Einfuhr eines Fahrzeugs nach Slowenien – wurde am Freitag um 11:00 Uhr schnell und souverän in nur 20 Minuten bearbeitet. Ein großes Dankeschön an Frau Kolb für die freundliche und kompetente Abwicklung! So wünscht man sich den Behördenkontakt.
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Richard B.
Sehr effiziente Abläufe und freundliche Menschen. Eine vorherige telfonische Anfrage wurde kompetent und umfassend beantwortet, der anschließend online gebuchte Termin von der Zulassungsstelle exakt eingehalten. Ein Mitarbeiter am Empfang erfragt die Vollständigkeit der Unterlagen und lotst sehr freundlich, gleiches gilt für die Sachbearbeiterin. Die Abmeldung eines Fahrzeugs, eine anschließende Neuzulassung, einschließlich der Kennzeichenbeschaffung außer Haus, dauerte exakt 22 Minuten. Fazit: Es gibt sie, die bürgerfreundliche Verwaltung. Besser gehts nicht!
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Andre
Ein kurzes Passt schoo! Vielen Dank an Frau Kalb sehr freundlich gerne wieder. Einen Stern muss ich abziehen für die unfreundliche, inkompetent alte Dame von vor 2 wochen!!
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Stefan Luschner
Kann mich in keinster Weise beschweren. Terminvereinbarung top, Mitarbeiter super freundlich, alles hat zügig geklappt wie es soll. Vielen Dank!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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