Zulassungsstelle in Landratsamt Landsberg am Lech

Adresse:

Von-Kühlmann-Str. 15
86899 Landsberg am Lech

Kontakt:

Fax:
08191-129-5337

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Nela B.
Mitarbeiter warten mit der Stechuhr ab 7:25 Uhr, um dann 7:30 ganz nach Vorschrift die Tür zu öffnen, während die Kunden in der Kälte stehen. Null Flexibilität bei der Terminvergabe und wenig Bereitschaft kundenfreundliche Serviceleistungen bei Sonderfällen zu bedienen. Dienst nach Vorschrift. Schade!
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Marlene
Ein großes Lob und ein Dankeschön an die Mitarbeiter(innen) der Zulassungsstelle Landsberg am Lech. Ich hatte mit vier Mitarbeiter(innen) per eMail, telefonisch und persönlich zu tun. Alle waren sehr freundlich, geduldig und verständnisvoll, zumal ich ein Formblatt nicht für die Zulassung dabei hatte. Jeder der Mitarbeiter(innen) war hilfsbereit, besonders aber möchte ich Frau Boujnah danken, die mir als erste Kontaktperson alle Informationen bzw. im Anhang unbedingt benötigte Formblätter zur Verfügung gestellt hat.
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Andreas Leberle
Bin immer wieder überrascht, wie reibungslos dort Alles funktioniert. Um O9: 40 Uhr war ich bestellt. Um 10:00 war alles erledigt, incl. Schilder. Dazu sehr hilfsbereite Mitarbeiter und angenehme Atmosphäre. Danke dafür.......
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Martin Schneider
Hatte einen sehr netten, kompetenten Telefonkontakt. Der Mitarbeiter hat mir sofort weitergeholfen. Kann die Zulassungsstelle nur empfehlen. Viele Grüße aus Franken
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Alex Weidi
Muss leider einen Stern geben

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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