Zulassungsstelle in Landratsamt Kulmbach
Adresse:
Konrad-Adenauer-Str. 5
95326 Kulmbach
Öffnungszeiten:
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.
Rezensionen:
Markus Margarita
Endlose Wartezeit trotz Termin.... Warum vereinbart man einen Termin... Hat sich nix verbessert
Hildegard Havenith
Ich war bei der Zulassungsstelle, um ein Fahrzeug abzumelden. Leider lange Wartezeiten trotz vorheriger Terminvergabe im Internet. Es gab ein volles Wartezimmer. Nummern mussten trotzdem gezogen werden. Viele Wartende beschwerten sich.
Christian Schramm
freundlich , kompetent ,zuverlässig einfach top
Petra Petry
Egal was andere sagen. Ich war heute mega zufrieden. Behaltet euer Lächeln und eure gute Laune. Ihr macht einen tollen Job👍👍👍👍👍
Horst Schmeller
Ohne Worte.
Unterlagen:
Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):
- nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
- Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
- Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Weitere Informationen:
Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.
Anfahrt:
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Nr.: 14160
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Sept. 2020
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MwSt. ausweisbar.
Nr.: 13723
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Apr. 2020
Schaltgetriebe
45.500 km
Benzin
Schwarz
74kW (101 PS)
PkwKleinwagenGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug
15.490,00 €
( inkl.19% MwSt.)
MwSt. ausweisbar.
Nr.: 14680
Hyundai i20 1.0 T-GDi 100PS Trend Navi|Kamera|CarPlay
März 2021
Schaltgetriebe
47.930 km
Benzin
Grau
74kW (101 PS)
PkwLimousineGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug
15.990,01 €
( inkl.19% MwSt.)
MwSt. ausweisbar.