Zulassungsstelle in Landratsamt Kulmbach

Adresse:

Konrad-Adenauer-Str. 5
95326 Kulmbach

Kontakt:

Fax:
09221-707-240

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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D “z-Joakka-St4r-z” f
Wir mussten heute leider eine sehr enttäuschende Erfahrung mit dem telefonischen Kundenservice machen. Die Mitarbeiter, mit denen wir gesprochen haben, waren aus unserer Sicht ausgesprochen unfreundlich und wenig kundenorientiert. Der Umgangston war teilweise sehr arrogant und wir hatten mehrfach das Gefühl, dass man uns gegenüber herablassend und respektlos aufgetreten ist. Natürlich kann es im Kundenservice immer wieder zu schwierigen oder unangenehmen Gesprächen kommen. Dafür haben wir Verständnis. Dennoch erwarten wir als Kunden einen gewissen höflichen und respektvollen Umgang. Gerade wenn es Fragen, Probleme oder Unstimmigkeiten gibt, sollte es selbstverständlich sein, dass man diese sachlich und freundlich miteinander klärt. Leider hatten wir heute jedoch genau das Gegenteil von einem kundenorientierten Gespräch. Statt uns ernst zu nehmen und auf unser Anliegen einzugehen, hatten wir den Eindruck, dass unsere Fragen und Aussagen nicht wirklich erwünscht waren. Die Art und Weise, wie mit uns gesprochen wurde, hat bei uns einen äußerst negativen Eindruck hinterlassen. Besonders enttäuschend finden wir, dass man als Kunde das Gefühl vermittelt bekommt, nicht ernst genommen zu werden. Freundlichkeit, Respekt und ein angemessener Umgangston sollten aus unserer Sicht zu den grundlegenden Voraussetzungen gehören, wenn man im direkten Kundenkontakt arbeitet. Wir fragen uns daher ernsthaft, wie es sein kann, dass Mitarbeiter mit einer derartigen Einstellung gegenüber Kunden eingesetzt werden. Ein solches Verhalten fällt letztendlich auf das gesamte Unternehmen zurück und kann dazu führen, dass Kunden das Vertrauen verlieren und sich zukünftig zweimal überlegen, ob sie den Service erneut in Anspruch nehmen möchten. Wir hoffen deshalb, dass unsere Rückmeldung nicht einfach ignoriert wird, sondern intern geprüft und ernst genommen wird. Uns geht es nicht darum, einzelne Mitarbeiter grundlos zu kritisieren, sondern darum, auf eine aus unserer Sicht sehr unangenehme und nicht akzeptable Erfahrung aufmerksam zu machen. Wir erwarten von einem professionellen Kundenservice, dass man freundlich, respektvoll und lösungsorientiert miteinander umgeht – auch dann, wenn ein Anliegen vielleicht etwas schwieriger ist. Genau das haben wir heute leider vermisst. Insgesamt sind wir von dem heutigen Telefonkontakt sehr enttäuscht und hätten uns einen deutlich respektvolleren und professionelleren Umgang gewünscht.
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Richard Kemnitz
Sehr freundlicher zuvorkommender Service. Wirklich klasse
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DK
Sehr geehrte F.r.a.u.R.u...... u....p.... Unhöflicher und lustloser kann man leider nicht sein! Letzter Verein im Umkreis von 50 km, da hat man einen Termin und zieht ne Nummer und dann wegen 5 min weil man zu früh ist muss man nochmals eine neue Nummer ziehen. Nachdem man schon 45 min gewartet hat darf man nochmal ne Nummer ziehen, anstatt einfach einen Kunden weiter vorzuziehen und die Reihe einzuhalten. Null Flexibilität .
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André
Der allerletzte Saftladen! Seit Jahren macht man es für neue Schilder gleich, Plötzlich gibt es Probleme und man wird abfällig behandelt, als könne man nichts mehr tun. Nachdem man sichtlich seinen Blutdruck steigert, geht es dann doch. Anscheinend ist es nicht im Budget, dass Beamte ihren hintern mal auf bewegen 😡 Gleiches gilt für diverse Nummernschildgrößen, die in anderen Landkreise als Standard rausgegeben werden. Doch die Zulassungsstelle Kulmbach meint, es wäre nicht zulässig, obwohl es sogar einen Gesetzestext dazu gibt, der dies widerlegt! Reine Willkür bei uns und eine absolute Frechheit. Es wird nicht mal durchgelesen, wenn man entsprechend den Text vor legt. Gleichzeitig haben aber Firmen diese Schilder, die anscheinen genügend Geld bezahlt haben… Wenn ich konnte, würde ich noch Sterne abziehen!
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Horst Winkelbauer

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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