Zulassungsstelle in Landratsamt Kulmbach

Adresse:

Konrad-Adenauer-Str. 5
95326 Kulmbach

Kontakt:

Fax:
09221-707-240

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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André
Der allerletzte Saftladen! Seit Jahren macht man es für neue Schilder gleich, Plötzlich gibt es Probleme und man wird abfällig behandelt, als könne man nichts mehr tun. Nachdem man sichtlich seinen Blutdruck steigert, geht es dann doch. Anscheinend ist es nicht im Budget, dass Beamte ihren hintern mal auf bewegen 😡 Gleiches gilt für diverse Nummernschildgrößen, die in anderen Landkreise als Standard rausgegeben werden. Doch die Zulassungsstelle Kulmbach meint, es wäre nicht zulässig, obwohl es sogar einen Gesetzestext dazu gibt, der dies widerlegt! Reine Willkür bei uns und eine absolute Frechheit. Es wird nicht mal durchgelesen, wenn man entsprechend den Text vor legt. Gleichzeitig haben aber Firmen diese Schilder, die anscheinen genügend Geld bezahlt haben… Wenn ich konnte, würde ich noch Sterne abziehen!
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Horst Winkelbauer
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wilfried endres
01,06,2025 01.06.2025 mein Auto verkauft . Blöderweise habe ich es Zugelassen und Vers. Schutz weitergegeben . Käufer wollte innerhalb von 5 Tagen das Auto abmelden . ( Kaufvertrag ) Aber bis Mitte Juli war Auto noch nicht abgemeldet . Für ihren Fleiß wollte Zulassungsstelle ca. 60 Euro von mir . Während mir Kfz- Steuer verloren Ging . Ich kann nur sagen , Schlecht diese Zulassung . Gibt es hier Mitarbeiter welche ausgeruht von der Arbeit heim kommen möchten , welche bereits die Zeitung gelesen haben . Man könnte es fast glauben
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M.R.M. H.
Gerade mit Herrn Schuster telefoniert. Total freundlich, kompetent und hilfsbereit. Ganz toll ich habe sein freundliches Lächeln förmlich hören können. Und Nein - ich bekomme nichts für diese Bewertung.
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Matthew Yousif
Ich habe heute bei der Zulassungstelle angerufen und sofort jemanden erreicht keine lange Warteschleife. Herr Schuster war am Telefon sehr freundlich und hilfsbereit. Er hat sich die Zeit genommen, mir alles ganz in Ruhe Schritt für Schritt zu erklären, damit ich mein Kfz problemlos online abmelden konnte. Ein großes Dankeschön für diesen tollen Service.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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