Zulassungsstelle in Landratsamt Kronach

Adresse:

Güterstr. 18
96317 Kronach

Kontakt:

Tel.:
Fax:
09261-628-18-255

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Jasmin Hartmann
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Stephan Kleylein
Meine Rezension betrifft die Zulassungsstelle. Egal ob telefonisch oder vor Ort. Hier wird einem immer geholfen - auch damals in der Corona—Zeit. Alle sind stets freundlich und hilfsbereit.
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Ehab Majid
Ihre Arbeit geht sehr langsam voran und manchmal vergessen,, sie ihre Arbeit in der Ausländerbehörde
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هاجوس خالدي HAGOS KHALIDI
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J
Normalerweise verfasse ich keine Rezensionen, aber bei dieser Behörde muss eindeutig etwas passieren, hoffnungsvoll bewirkt es etwas. In den vergangen Monaten haben verschiedenste Familienmitglieder mit unterschiedlichen Ämtern Kontakt gehabt. Fazit: die verufenen "Büroschnepfen" machen hier ihren Namen aller Ehre. Zickiges verhalten am Telefon, der beste Spruch "Sie wollen doch etwas von uns oder nicht,dann verhalten Sie sich auch so" Wohin muss ich die Dankeskarte senden? Oder den roten Teppich ausrollen. Hier sollte den Menschen, die etwas benötigen mit Rat und Tat zur Seite gestanden werden als Selbstverständlichkeit, dafür wird man hier bezahlt.Man braucht sich nicht wundern dass man die Bürger verärgert wenn man unerreichbar ist und schon genervt und widerwillig ans Telefon geht, jeder Arbeitsschritt ist zu viel. Kein Wunder dass irgendwann die Höflichkeit auf der Strecke bleibt in der Hoffnung dass dann endlich mal etwas erreicht wird. Der Gang zu Kollegen ins Nebenzimmer ist nicht möglich,da muss der Bürger sich selbst kümmern und das jeweilige Amt kontaktieren. Wer seine Rechte kennt hat Glück,kommt zu seinem Recht irgendwann nach langem Kampf. Nur der unwissende wird hier leer ausgehen und in die Irre geführt um den Finanzhaushalt zu schonen.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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