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Zulassungsstelle in Landratsamt Kitzingen

Adresse:

Kaiserstr. 4
97318 Kitzingen

Kontakt:

Fax:
09321-928-4399

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Claus Rügamer
Nettes Personal.. Einziges Problem sind die sehr sehr langen Wartezeiten
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Milan Milanov
Die Zulassungsstelle ist leider besonders montags und dienstags sehr stark frequentiert. Die Wartezeiten können hier erheblich sein. Bringen Sie ausreichend Zeit und Geduld mit, wenn Sie an diesen Tagen einen Termin haben oder spontan vorbeikommen müssen. An anderen Tagen unter der Woche mag es entspannter sein.
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Susanne Weller
...waren heute um 11:05 Uhr dort um ein Auto anzumelden, leider konnten wir keine Nummer mehr ziehen, bin dann direkt rein und habe gefragt, ob wir vielleicht nicht doch noch rankommen würden, da wir dass neue Auto morgen holen müssen... wurde ganz klar verneint, es war 11:05 Uhr... da fällt mir nichts mehr ein... Öffnungszeiten sind Freitags bis 13:00 Uhr... Naja, ist ja nicht so, dass wir auch berufstätig sind... Bin über so ein Verhalten maßlos enttäuscht, aber wehe sie wollen etwas...
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Christian Scheller
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Ernst Seitz
nicht unbedingt der einladenste Ort, aber kompetente und zügige Bearbeitung. Die Mitarbeitenden sind spürbar bemüht und auch leidensfähig. Kompliziert kann es werden wenn Anspruchsdenkende auf die von manchen Deppen genervten menschlichen Mitarbeiter zur falschen Zeit treffen... Wir durften in den letzten 2 Jahren mehrer Firmenfahrzeuge an- und abmelden, hatten eine Suche nach Fahrzeugdaten und immer wurde uns freundlich und erklärend geholfen.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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