Zulassungsstelle in Landratsamt Kitzingen

Adresse:

Kaiserstr. 4
97318 Kitzingen

Kontakt:

Fax:
09321-928-4399

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Bianca Schürger
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Leszek Hajduk
Super
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Alexander Nuss
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Thea Eileen
Ich war genau zwei mal hier. Einmal an einem Freitag um 12:30 (weil ich nicht vorher von der Arbeit konnte). Öffnungszeiten sind online ausgeschrieben bis 13 Uhr. Vorne an der Tür steht, man kann sich bis 12:45 anmelden. Also bin ich um 12:30 rein, nur, dass mir gesagt wurde es wird niemand mehr angenommen. Also habe ich gefragt ob ich einen Termin machen kann, da ich lediglich meine Adresse ändern muss. Nein, einen Termin gibt es nicht. Gut. Bin ich also wieder gegangen. Selbst wenn man früh um 7:30 kommt ist schon alles voll. Man wartet 1-2 Stunden, um seine Adresse ändern zu lassen, weil es keine Möglichkeit gibt einfach einen Termin auszumachen für eine Sachen die 2 Minuten dauert. Öffnungszeiten sind grottig, als normal arbeitender kann man nur im Urlaub herfahren. Und dann seine freie Zeit in einem stickigen Wartezimmer absitzen.
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Sarah Bianchini
Ich bin Mutter von drei kleinen Kindern. Konnte mir heute (Freitag) einen Termin freischaufeln. Ich war um 12:30 Uhr zur Anmeldung dort. Bis 13:00Uhr ist Öffnungszeit. Die Dame sagte mir „ heute nicht mehr, viel los“ Dann ging sie einfach zum Schreibtisch zurück und ignorierte mich. Ist das ein respektvoller Umgang ? Der Tag ist stets prall gefüllt und dann wird man so behandelt ?

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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