Zulassungsstelle in Landratsamt Hof

Adresse:

Schaumbergstr. 14
95032 Hof

Kontakt:

Tel.:
Fax:
09281-57-466

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

Avatar
rini binii
Großes Lob, mein Termin ging schnell und unkompliziert, die Mitarbeiterin war sehr freundlich :) Mal ein Behördengang der einem nicht zum Hals raushängt!
Avatar
Josefine Seyfarth
Für Fahrzeugzulassung und Ummeldung sehr guter Service, man muss aber etwas Geduld mitbringen, je nach Tageszeit und Besucheraufkommen. Ggf. einen Termin vereinbaren, wenn man die Zulassung/ Ummeldung schon länger planen kann. Auf der Website kann man immer aktuell sehen, wie viele Personen gerade warten. Mit 30-50€ muss man rechnen (ohne Kennzeichen prägen, diese kosten ab 50€ pro Satz für normale PKW Kennzeichen). Wunschkennzeichen können online reserviert werden die Gebühr i.H.v. 12,60€ (Vorabzuteilung und Reservierung) muss man auch erst bei der Zulassung bezahlen. Stilllegungen lassen sich über das Bayernportal (dort "Hof Landratsamt" auswählen) innerhalb von 5 Minuten online abwickeln und kosten nur 3,69€. Ich würde jedem empfehlen, die gewünschten Kennzeichen vorab zu reservieren, diese online zu bestellen und zur Zulassungsstelle mitzubringen. Online sind sie wesentlich günstiger als bei der Prägestelle vor Ort.
Avatar
Patrik Vichr
Avatar
K
In Schongau wollten sie 2000 Euro hier in Hof verlangt die Behörde via Telegram 1200 Euro. Das ist die reinste Erpressung noch dazu wenn nichts vorliegt gegen einen. In Schongau soll ich Parteispenden an die SPD entrichten. Hier in Hof geht mir die AFD samt ihren Laufburschen von den Gemeinden und der P zei auf die Nerven. Was Neid und Medien aus den Menschen machen ist traurig. Die Existenz Not auf so illegale weise zu versuchen auszunutzen.
Avatar
Mustafa Algmele

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

Route berechnen

Fahrzeuge zu kaufen

Nr.: 36790_il

Volkswagen up!, Limousine, Benzin, Schaltgetriebe, Weiß

Aug. 2021
Schaltgetriebe
108.820 km
Benzin
Weiß
48kW (65 PS)
C
PkwLimousineGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug1330 Gesamtgewicht
  5,1 l/100km (komb.), 115 g CO2/km (komb.), CO₂-Klasse: C

9.290,00 €

( inkl.19% MwSt.)

MwSt. ausweisbar.

Nr.: 5293_li

Fiat Tipo, Limousine, Benzin, Schaltgetriebe, Weiß

Febr. 2019
Schaltgetriebe
77.000 km
Benzin
Weiß
70kW (95 PS)
PkwLimousineGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug2 Achsen1695 Gesamtgewicht
Finanzierungsangebot

ab 148 €

9.970,00 €

( inkl.19% MwSt.)

MwSt. ausweisbar.

Nr.: 33189_sz

Renault Twingo, Limousine, Elektro, Automatik, Weiß

Sept. 2022
Automatik
39.980 km
Elektro
Weiß
60kW (82 PS)
PkwLimousineGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug1518 Gesamtgewicht
Finanzierungsangebot

ab 145 €

10.448,00 €

( inkl.19% MwSt.)

MwSt. ausweisbar.

123456

Weitere Zulasungsstellen in anderen Bundesländern