Zulassungsstelle in Landratsamt Fürth

Adresse:

Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf

Kontakt:

Fax:
0911-9773-1362

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Sivi Dom
Zulassungsstelle ist Katastrophe geworden. Vor Corona war einfach ohne Termine alles geklappt!
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dcb666dcb *
Eine reine Katastrophe dieses Amt! 3 Wochen für einen Termin um ein Auto zuzulassen. Wer hier die Verantwortung hat sollte sofort seinen Posten räumen.
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Denis Heff
Ich versuche seit 2 Wochen für einen bekannten einen Termin für "Ausländerwesen" zu vereinbaren. Letzte Woche habe ich täglich mehrmals zu unterschiedlichen Zeiten reingeschaut und diese Woche immer wieder mal und bekomme jedes Mal auf Seite 5: Terminvorschläge - Keine Zeiten verfügbar. Ein Anderes Amt ist nicht zutändig. Der Bekannte hat ein Umzug, einen Job im neuen Ort gefunden und muss sein Visum verlängern. Zunähst geht das nicht in einem Termin aber wir beide bekommen es nicht hin überhaupt einen Termin zu finden. Den neuen Job bekommt er aber erst, wenn er erfolgreich sein Visum verlängert hat, den Alten Job hat er gekündigt, er ist also schon sehr auf diesen Termin angewiesen.
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Nina Hofmann
Ich hatte es eilig, hatte einen Tag vorher angerufen ob ich etwas eher kommen kann, das ging nicht, aber zum Termin durfte ich 2 Min eher rein und sie hatte alles in 5 Minuten erledigt.Ganz freundliche Mitarbeiter😊
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Elisabeth Kraus
Heute mit den Landfrauen eingeladen beim Landrat ein toller Austausch und schöne Gastfreundschaft

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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