Zulassungsstelle in Landratsamt Fürth

Adresse:

Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf

Kontakt:

Fax:
0911-9773-1362

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Heiko Landovsky
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Andreas Meyer
Seitdem ich meinen Führerschein vor über 10 Jahren gemacht habe, ist es mit dieser Behörde leider jedes Mal sehr frustrierend. Man wartet mehrere Wochen auf Termine, einmal wurde ich wieder weggeschickt, weil der Sachebearbeiter meinen Termin wohl falsch eingetragen hatte...in einem internationalen Führerschein, den ich mir ausstellen ließ wurde mir der Motorradführerschein nicht abgestempelt, obwohl ich diesen für meine Reise dringend benötigte...heute rufe ich dort an, weil ich Fragen zu einer anderen Angelegenheit bzgl. Führerschein habe und fliege drei Mal nach 15min automatisiert aus der telefonischen Warteschlange (bei einem Telefonzeitfenster von 2h). Dann will ich einen Termin online ausmachen - es kommt nur Serverfehler 503 - also wieder angerufen, diesesmal am Empfang...laut der Mitarbeiterin soll ich es in ein paar Stunden nochmal versuchen, denn bis dahin wäre das Terminbuchungssystem bestimmt wieder online und sie könne gerade selber nicht auf das Tool zugreifen...JETZT ist in ein paar Stunden und es kommt weiterhin Serverfehler 503. Wie soll ich mit dieser Behörde irgendetwas anfangen, wenn jedes Mal irgendwas verschlampert wird und ich aktuell weder in der Führerscheinstelle anrufen, noch einen Termin ausmachen kann, den ich brauche, um dort überhaupt gehört zu werden. Ich kann langsam einfach nicht mehr. :((((((((((((
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Kadir Kayhan
Alles hat gut geklappt und schnell war
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Cathrine Brauch
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Vanessa Adriana Sanchez Lima
Leider eine sehr enttäuschende Erfahrung mit der Abfallwirtschaft des Landratsamtes Fürth. Unsere Restmülltonne wurde seit Jahresbeginn an insgesamt fünf Abfuhrterminen als überfüllt dokumentiert, weil der Deckel nicht vollständig geschlossen war. Daraufhin wurde entschieden, unserem Haushalt eine zusätzliche 60-Liter-Restmülltonne zuzuweisen – verbunden mit dauerhaft höheren Gebühren. Was mich an diesem Vorgang besonders enttäuscht, ist der Umgang mit unserer familiären Situation: In unserem Haushalt wurde ein Angehöriger mit Pflegegrad 4 gepflegt. Aufgrund seiner Inkontinenz fielen zeitweise zwangsläufig größere Mengen an Hygiene- und Inkontinenzmaterial an. Genau diesen Umstand haben wir dem Landratsamt ausführlich mitgeteilt und um eine individuelle Prüfung gebeten. Die Antwort darauf war letztlich, dass unsere Ausführungen nicht ausreichend seien, um auf ein weiteres Behältnis zu verzichten. Für mich entsteht dadurch leider der Eindruck, dass für die besondere Belastung pflegender Angehöriger und den damit unvermeidbar verbundenen zusätzlichen Müll wenig Verständnis bzw. Spielraum für eine individuelle Betrachtung besteht. Besonders unverständlich finde ich, dass sich unsere Situation inzwischen grundlegend geändert hat: Der pflegebedürftige Angehörige ist mittlerweile dauerhaft in eine Pflegeeinrichtung gezogen. Damit lebt nicht nur eine Person weniger im Haushalt, sondern gerade der pflegebedingt erhöhte Anfall an Inkontinenzmaterial entfällt. Trotzdem wurde uns nun eine zusätzliche Restmülltonne per Bescheid zugeteilt. Mir geht es nicht darum, Vorschriften grundsätzlich infrage zu stellen. Aber gerade eine Behörde sollte meiner Meinung nach in besonderen Lebenssituationen nicht ausschließlich nach Aktenlage entscheiden, sondern auch nachvollziehbare Veränderungen und die Realität pflegender Familien angemessen berücksichtigen.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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