Zulassungsstelle in Landratsamt Fürth

Adresse:

Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf

Kontakt:

Fax:
0911-9773-1362

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Norbert Horváth
Íme a magyar szöveg német fordítása, hulladékkezelésre utalva, jogilag biztonságos, pozitív értékelésként: ⸻ Ich habe mit Freude festgestellt, dass im Bereich der Abfallentsorgung alle Möglichkeiten genutzt wurden, um das aufgetretene Problem zu lösen. Es ist wirklich schön zu sehen, dass hier Menschen arbeiten, die Probleme nicht einfach liegen lassen, sondern aktiv nach Lösungen suchen.
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Niklas Liedecke
Muss eine Woche auf einen Termin warten, damit die mir meinen BF17 Führerschein geben. Das ist nur ein Zettel den die mir geben müssen das wars. Die sind absolut unfähig.
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Mork von Ork
Die Superhelden des Landratsamtes schaffen es nicht die Schneeräumung in Wachendorf zu koordinieren und durchzuführen. Ein Großteil der Straßenzüge ist nicht befahrbar. Ein tolles Argument dafür, dass die Müllabfuhr nicht kommen kann. Nun ist das Chaos perfekt. Es reihen sich nun gelbe Tonne, grüne Tonne und Restmüll auf der Straße und blockieren Parkplätze. Super gemacht, als Behörde dem Fortschritt geweiht!!
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Horst Stephan Hacker
An die Ausländerbeh. Auf der Webs. heißt es, dass T. 12-10 Wo. vor Ablauf/Aufenth.Titels gestellt werden sollten. Gleichztg. findet man aber ganz vereinzelt bis gar keine Termine onl., obw. es heißt, dass tägl. T. freigesch. werden bzw. es bis 3 Wo. dauern kann. M. ganz viel Glück, findet man einen Einzigen! Am 4.12.2025 war der Verdacht auf Manipul. (schlechter Drucker)->Prüf. ext. Stelle (Weihn.zt.) bis 3 Wo. ->Anf. Jan. '26 wurde wg. Krankheit um 3 Wo. (!) verschob. Die Bundesdruck. braucht auch ca. 4 Wo. Es zieht sich wochenl. hin; das ist eine organisat. Katastr... So, wie es dargestellt wird, müssten die Auslä. vor Ort die Bude einrennen; Nachtsch. arbeiten, usw. Das tut es nicht! Bei einem T. wurde sich im ggü. Zimmer Kaffeeklatsch unterhalten...
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Joerg Fremuth
Ein Empfangsdienst wie man sich ihn wünscht. Freundlich und direkt. Die zwei netten Damen vom Bürgerservice haben mir super schnell und äußerst freundlich weitergeholfen. Ein schöner Gang zum Amt :)

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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