Zulassungsstelle in Landratsamt Fürth

Adresse:

Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf

Kontakt:

Fax:
0911-9773-1362

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Torsten Aescht
Meine Angelegenheiten hier wurden über die letzten zehn Jahre insgesamt gut bewältigt und ich erhielt immer gute und richtige Informationen. Die Mitarbeiter waren freundlich und hilfsbereit, meine Anliegen wurden stets gut bearbeitet. Zwecks meinem Kleingewerbe und meiner verspäteten Abmeldung habe ich allerdings auch schlechte Erfahrungen hier gemacht. Mein Anliegen und die von mir geäußerte Begründung der verspäteten Gewerbeabmeldung wurde fast komplett ignoriert und mir wurde vorsätzlicher Betrug vorgeworfen. Man muss sich daher nicht wundern, warum immer mehr Menschen den Weg in die Sozialhilfe suchen, wenn man so viele Steine in den Weg gelegt bekommt, bei einer Gewerbe-An- und Abmeldung.
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Ani Sz
Online im Vorfeld schon alles erledigt. War vor dem10 Uhr Termin schon da.Am Empfang nettes Personal. Zügig dran gekommen und 10:05Uhr schon wieder im Auto. Die Dame am Schalter2 und eine weitere dazugekommene super hilfsbereit und freundlich. War ein netter Zulassungsstellenaufenthaltstermin.
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Arnela Ziric Alijagic
Ein großes Lob an Herrn Boguth vom Einbürgerungsamt. Kompetent, hilfsbereit, 0 Wartezeiten, sofort für alle Auskünfte und Hilfestellungen erreichbar, mit direkten Erklärungen und Antworten auf Fragen. In dieser Zeit der Bürokratie und all den Komplikationen mit Papieren und Wartezeiten, fühlt man sich sicher und positiv, wenn man einen Ansprechpartner wie Herrn Boguth hat.
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Frank S.
Ich war heute auf der Zulassungsstelle um einen Neuwagen zuzulassen. Hatte Termin für 7.55 Uhr und war 5 Minuten früher da. Kam sofort dran und war nach 5 Minuten fertig. Echt super organisiert und sehr nette Mitarbeiter. Kein Vergleich zu früher, wo man mindestens 2 Stunden einplanen musste. Perfekt. Weiter so!
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Carolina Jessica
Total unfreundlich, versuchen den Leuten garnicht richtig zu helfen wenn man eine Frage hat und lassen einen alles selber herausfinden anstatt deren Job zu machen…

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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