Zulassungsstelle in Landratsamt Fürth

Adresse:

Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf

Kontakt:

Fax:
0911-9773-1362

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Christian Slowakiewicz
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Pizza Zulu' Gaspare Squitieri
Top-Service 10++++
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Monika Körber
Unsere Bewertung bezieht sich auf die Führerscheinstelle. Aus beruflichen Gründen mußte ich meinen Führerschein erneuern lassen. Online Termin hatte 5 Wochen Vorlauf und die beiden schnellsten Termine waren dann 8.45 und 10.50. Wir sind überpünktlich vor Ort und sogar etwas früher aufgerufen worden. Im zuständigen Raum sitzen 3 Damen. Aber keine rührt sich von selbst und gibt zu erkennen, wer meine Anliegen bearbeitet. Ich hatte alles ordentlich vorbereitet und die Frau stellte fest, dass der Führerschein etwas früher verfällt als der neue fertig ist. Es folgte eine minutenlange Predigt im Beamtendeutsch und in einem Ton, der meiner Lehrerin in der Grundschule glich. Ich habe die Zähne zusammen gebissen und war froh, dass die Sache durch ist. Der neue Führerschein kommt für 5€ extra nach Hause. Betreff kfz Zulassung möchte ich hinzufügen, daß mein ehemaliger Kollege letztes Jahr einen Wohnwagen mit neuem TÜV zulassen wollte. Dieser war zuvor 8 Jahre abgemeldet und eine Abmeldebescheinigung war offensichtlich nie ausgestellt worden. Deshalb wurde ihm die Zulassung verweigert. Er war aber darauf angewiesen, weil der Händler den ww bereits vor die Tür gestellt hat und das Ordnungsamt drohte bereits mit abschleppen. Es war ein ganzer Vormittag nötig mit telefonieren durch die Ämter Zirndorf, Forchheim und Fürstenfeldbruck. Dann entschied der zuständige Beamte, der ww wird zugelassen, wenn der TÜV ein Dokument erstellt, daß der ww in normalen Zustand ist. Er konnte dann 2 Tage später die Kennzeichen haben. Warum der Aufwand? Online Termin bei der kfz Zulassung klappt ganz gut und außerhalb der Ferienzeit unter zwei Wochen möglich. Man reserviert das Nummernschild online und bestellt die Kennzeichen online.
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Eris Alija
Katastrophe
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Selli Albert
Unfreundliche Mitarbeiterin in der Kfz- Zulassung. Kann man nicht etwas höflicher sein zu den Bürgern?

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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