Zulassungsstelle in Landratsamt Fürstenfeldbruck

Adresse:

Münchner Str. 32
82256 Fürstenfeldbruck

Kontakt:

Fax:
08141-519-848
Termin Online vereinbaren

Öffnungszeiten:

Montag u. Dienstag:
08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch u. Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:
08.00 - 17.00 Uhr

Seit dem 01.08.2023 sind Vorsprachen ausschließlich über vorab gebuchte Online-Termine möglich. 

Für gewerbliche Zulasser wie z.B. Händler und Zulassungsdienste gelten besondere Regeln. Beachten Sie bitte dazu die Informationen zum Dienstbetrieb und den Bereich Hinweise für Händler und Großkunden.

Rezensionen:

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Brandmeier Sebastian
Energie-Sünder. Auf dem obersten Parkdeck gehen Nachts mehrmals grundlos (keine menschliche Einwirkung) die Scheinwerfer an und erleuchten die komplette Nachbarschaft (auch am Wochenende!) Von Zeitschaltuhren haben die Damen und Herrn anscheinend noch nichts gehört. Hauptsache man ermahnt den Bürger dazu Energie zu sparen... Bei einer solchen Verschwendung von Steuergeldern schwillt mir der Hals an.
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Iris Pijnenburg
Papierführerschein in Karte getauscht. Er ist fertig. Ich versuche seit Wochen das ich online einen Termin erwische, geh ja nur Vollzeit noch arbeiten. Saftladen,Saustall,Zirkus,Gratler.Da kannst nur kotzn. Es gibt keine Worte dafür. Die können sich was anhören wenn ich den abhole.
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Pawel Bartosz
Sehr geehrte Damen und Herren.
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Stefan Drexl
Ich kann mich den schlechten Bewertungen auch nicht anschließen. Mit Onlineterminvereinbarung war der Führerscheinumtausch ruckzuck erledigt. Viele Kritiken beziehen sich darauf, dass der vereinbarte Termin nochmal über den Link in der Mail die man bekommt, bestätigt werden muss. Eine Verifizierung der Emailadresse ist ja durchaus Standard (um nicht umsonst Termine freizuhalten). Die Mail mit der Aufforderung den Termin zu bestätigen, wird scheinbar vielfach nicht richtig verstanden. Dies könnte durch eine mehrsprachige Mail des LRA leicht verbessert werden.... Montag Vormittag war der Parkplatz vor dem LRA voll, mit meinem üblichen Sicherheitspuffer war aber auch das kein Problem.
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de ew
Die Mitarbeiter bei der Zulassungsstelle sind ja nett...aber online Termine zu bekommen ist ein Glücksspiel. Und nicht gerade viel. Als nächstes auch mit Termin lange Wartezeit .

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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