Zulassungsstelle in Landratsamt Fürstenfeldbruck

Adresse:

Münchner Str. 32
82256 Fürstenfeldbruck

Kontakt:

Fax:
08141-519-848
Termin Online vereinbaren

Öffnungszeiten:

Montag u. Dienstag:
08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch u. Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:
08.00 - 17.00 Uhr

Seit dem 01.08.2023 sind Vorsprachen ausschließlich über vorab gebuchte Online-Termine möglich. 

Für gewerbliche Zulasser wie z.B. Händler und Zulassungsdienste gelten besondere Regeln. Beachten Sie bitte dazu die Informationen zum Dienstbetrieb und den Bereich Hinweise für Händler und Großkunden.

Rezensionen:

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Jamil Tajeddin
Manche Mitarbeiter sollten dringend geschult werden, wie man freundlich und respektvoll mit Leiten am Telefon spricht. Die Art und Weise, wie teilweise am Telefon kommuniziert wird, ist leider sehr frustrierend
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Наталія Боровітінова
Das Unternehmen arbeitet doch bis 12.00 Uhr, nicht bis 13.00 Uhr.
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A.Adler Geli
Grüß Gott Herr Landrat Karasin ! Ich möchte hier eine Mitarbeiterin des Sozialamts hervorheben. Ich bekam von ihr Hilfe, die mir noch nie auf so einfühlsame Weise und so gründlich zuteil wurde. Frau Kraus habe ich da zum ersten Mal gesehen und gesprochen. Sie war extrem hilfreich und sehr freundlich und bemüht. Eine solche Mitarbeiterin ist ein Segen, für alle Menschen. Ich hoffe das Frau Kraus dafür Lob bekommt ! Und ich will daß Sie Wissen, daß so eine Mitarbeiterin ein Segen für Sie ist und für alle, die bei Ihnen Hilfe suchen.
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Koch maus73
In ganz Bayern gibt es überall schöne Hundestrände nur unser großer LK bekommt das nicht auf die Reihe!!
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Sascha Ohlmann
So etwas schlechtes und ohne jegliche Hilfe angewand werden im eigenen Land!!!! Noch nie Hilfen in Andprich genommen kurz in eine notsituau Geraten und man wird nur abgewimmelt. Noch nie Bürgergeld bezogen, oder Arbeitslosengeld. Das was ich auch nicht in Zukunft möchte aber nein ein mietzuschuss bei drohender wohnungskündigung ist nicht möglich da sie kein Bürgerld beziehen und selbstständig sind. Also soll ich jetzt mit Frau und 2 Kinder auf die Straße weil ich mich nicht zum Bürgergeldempfänger machen will ? Wahnsinn !!!!!!! Für was sind dann Gesetzgebung da ? Ne man schmeißt sein ganzes Geld lieber für irgendwen raus der noch nie was tun wollte. Danke für die Hilfe Deuschland

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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