Zulassungsstelle in Landratsamt Fürstenfeldbruck

Adresse:

Münchner Str. 32
82256 Fürstenfeldbruck

Kontakt:

Fax:
08141-519-848
Termin Online vereinbaren

Öffnungszeiten:

Montag u. Dienstag:
08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch u. Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:
08.00 - 17.00 Uhr

Seit dem 01.08.2023 sind Vorsprachen ausschließlich über vorab gebuchte Online-Termine möglich. 

Für gewerbliche Zulasser wie z.B. Händler und Zulassungsdienste gelten besondere Regeln. Beachten Sie bitte dazu die Informationen zum Dienstbetrieb und den Bereich Hinweise für Händler und Großkunden.

Rezensionen:

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Ralph Glaser
Einfach erreichbar mit den Öffentlichen und es gibt viele Parkplätze kostenfrei. Empfang mit Security Personal die einem weiterhelfen für Fragen wo man hin muss oder über die Vorgehensweise. Personal ist gerade ausreichend damit man nicht lange warten muss. Ich war beim abmelden des KFZ und das ging innerhalb von 15 Min. In der Wartezeit kann man im Innenbereich sich am Kiosk einen Kaffee und Brotzeit kaufen. Also alles gut organisiert.
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MMP “MMP” MMP
Meine Bewertung bezieht sich auf die zuletzt wiedereröffnete Zulassungsstelle in der Hasenheide. Sehr freundliche und hilfsbereite Mitarbeiter und zügige Abwicklung!
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Elke Oberstein
Da ich telefonisch nur eine Bandansage hörte, habe ich eine Email mit der Bitte um Anruf geschrieben. Nach kurzer Zeit rief eine freundliche Dame an und teilte mir mit, dass ich ohne Termin im "Service-Ei" in der Münchner Str.32 einen Internationalen Führerschein erhalten könne. Also abends hin und nach 15 Minuten hatten wir diesen. Alle waren sehr freundlich und es ging sehr schnell.
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Nikhil Raj
Prompter Service und zuvorkommendes Personal
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Der Stefan
DAS nenne ich mal Kundenservice! Eigentlich wollte ich ja nur ohne Termin hingehen, um Formulare für einen Antrag abzuholen. Meine Überraschung war groß, als der Sachbearbeiter sagte "Setzen Sie sich hin und füllen Sie das gleich aus; Ihre Nummern suche ich Ihnen am Computer raus und das Zeugnis reichen Sie mir einfach nach." Zuhause dann das Zeugnis gescannt, per Mail gesandt und der Verwaltungsakt (der in anderen Landratsämtern schon mal 2 Wochen plus X dauert) wurde vom Sachbearbeiter NOCH AM SELBEN TAG fertig gemacht. Alles in allem: Freundlich, hilfsbereit, kundenorientiert. Ich sage ein herzliches Dankeschön!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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