Zulassungsstelle in Landratsamt Fürstenfeldbruck

Adresse:

Münchner Str. 32
82256 Fürstenfeldbruck

Kontakt:

Fax:
08141-519-848
Termin Online vereinbaren

Öffnungszeiten:

Montag u. Dienstag:
08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch u. Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:
08.00 - 17.00 Uhr

Seit dem 01.08.2023 sind Vorsprachen ausschließlich über vorab gebuchte Online-Termine möglich. 

Für gewerbliche Zulasser wie z.B. Händler und Zulassungsdienste gelten besondere Regeln. Beachten Sie bitte dazu die Informationen zum Dienstbetrieb und den Bereich Hinweise für Händler und Großkunden.

Rezensionen:

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Wolfgang Weber
Hatte telefonisch eine Frage gestellt. Die nette Dame hat mir die Frage kurz erklärt und auch die Möglichkeit gegeben sofort vorbeizukommen. Das habe ich auch gemacht.Mein Anliegen wurde in ein paar Minuten geklärt und sofort erledigt. Besser und Kundenfreundlicher geht es nicht. Vielen Dank
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Benedict Bömmerl
Zügig und kompetent! Der Eingangsbereich wird gerade umgebaut, es wurde aber eine temporäre Alternative für alle Belangen angeboten. Ich hatte gar keine Wartezeit und mein internationaler Führerschein wurde sofort ausgestellt
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Sophia
Die Stadt FFB sperrt regelmäßig die komplette Innenstadt für diverse Veranstaltungen ohne Anwohner im Voraus zu informieren. Dann will man eines Sonntages in der Früh in die Arbeit fahren und plötzlich kommt man nicht mehr aus der Tiefgarage raus, weil davor ein Crêpes-Stand steht. Und nein, wir haben sowas nicht automatisch auf dem Schirm, weil wir an den meisten Veranstaltungen nicht interessiert sind und uns deswegen nicht darüber informieren. Und nein, wir lesen die kostenlose Zeitung der Stadt FFB auch nicht, weil wir nicht die ganze Zeit damit zugemüllt werden wollen. Eine Benachrichtigung für betroffene Anwohner im Voraus wäre wirklich sehr wünschenswert, wenn Sie mal wieder die Innenstadt sperren und man nicht aus der Tiefgarage rauskann und in der Arbeit zu spät kommt. Es gibt auch Leute, die Samstag und Sonntag arbeiten müssen.
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K-H. S
Sehr guter Service
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Jamil Tajeddin
Manche Mitarbeiter sollten dringend geschult werden, wie man freundlich und respektvoll mit Leiten am Telefon spricht. Die Art und Weise, wie teilweise am Telefon kommuniziert wird, ist leider sehr frustrierend

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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