Zulassungsstelle in Landratsamt Freising

Adresse:

Landshuter Str. 31
85356 Freising

Kontakt:

Fax:
08161-600-301

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Peter H.
Es ist unverständlich wie es hier schlechte Bewertungen geben kann! War schön öfters in den letzten Jahren in der Zulassungsstelle, es hat immer alles tadellos geklappt. Man wird mit einen Lächeln empfangen! Man bekommt bereitwillig und ausführlich Auskunft wenn diese benötigt wird. Der Umbau der Zulassungsstelle mit den getrennten Arbeitsplätzen und den Wartebereich finde ich auch sehr gelungen!
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Michael Schneider
Die teils sehr schlechten Bewertungen kann ich nicht nachvollziehen. Ich war schon etliche Male dort und bin immer herzlichst empfangen worden. Auch gerade eben noch kurz vor Feierabend. Auch die Duchlaufzeiten sind sehr schnell, wenn man eben alle Unterlagen parat hat. Besser geht es denke ich nicht! Vielen Dank an die freundlichen Damen und das gesamte Team.
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Martina Dobke
Super nette Dame am Empfang die mir schnell und einfach weiter helfen konnte. Und Frau Bakkali war so freundlich und schnell. Alles hat unkompliziert geklappt und ich war sehr schnell fertig.
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Michael R.
Keine Ahnung was andere lamentieren. Ich habe pro Jahr circa 10 Vorgänge an der Zulassungsstelle Freising zu erledigen. J E D E S M A L ! perfekter Service, immer freundlich und kompetent. UND nein, ich bekomme keine Sonderbehandlung. Wenn man selbst freundlich ist und seine notwendigen Unterlagen vorbereitet hat, dann ist man in wenigen Minuten fertig. So auch heute - mein grosser Dank an Frau Bakkali und Frau Jell.
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Albert S.
Waren heute um 0750h in der Zulassung ohne Termin und um 0803h bereits wieder fertig. War alles super, die Mitarbeiterin war auch sehr freundlich - alles bestens.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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