Zulassungsstelle in Landratsamt Forchheim

Adresse:

Am Streckerplatz 3
91301 Forchheim

Kontakt:

Fax:
09191-86-3228

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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M H
Sehr hilfsbereites und freundliches Personal Top Service und schnelle Hilfe
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Andreas Schumm
Die Termine können problemlos online vereinbart werden. Man kommt pünktlich dran und die Menschen, die dort arbeiten, sind allesamt freundlich und hilfsbereit. Jedenfalls diejenigen, mit denen ich bisher zu tun hatte, und das waren schon einige. Noch kurz ein Wort zu den Leuten, die hier in den Rezensionen von Unfreundlichkeit und Inkompetenz schreiben: wie anmaßend ist es eigentlich, die professionellen Fähigkeiten anderer Menschen zu beurteilen? Und das mit der Freundlichkeit: wie man in den Wald ruft...
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Marcel
Wollte heute Vormittag mein Auto abmelden auf der Internetseite steht die Öffnungszeiten bis 12.00 Uhr dann bin ich um 11.15 Uhr vor Ort steht unten an der Eingangtür ein Zettel mit der Aufschrift „Am 01.07.2026 wegen einer internen Veranstaltung geschlossen“ .
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Henrik Kurth
Ich bin heute spontan vorbeigegangen (ohne Termin). Ich kam sogar schneller dran als eine Person, die einen Termin gebucht hatte... Also merke: Zu günstigen Zeiten (Donnerstagvormittag war es bei mir) ist man ohne Termin durchaus schneller als mit Termin...
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Michael Bayerlein
Sehr unfreundlich, fast schon schnippisch. Ich wurde behandelt, wie ein Kleinkind. Man muss da hin, die Dame muss da arbeiten. Eine positive Erfahrung ist das nicht. Traurig!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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