Zulassungsstelle in Landratsamt Forchheim

Adresse:

Am Streckerplatz 3
91301 Forchheim

Kontakt:

Fax:
09191-86-3228

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Saftige Zitrone
Komplett inkompetent Habe online-kennzeichen bestellt da ich keine Zeit hatte persönlich hin zu gehen und es schnell gehen musste. Am Ende kamen nicht einmal Kennzeichen sondern nur Plaketten. Das heißt ich musste mich selbst noch um Kennzeichen kümmern. Beim bekleben der Kennzeichen habe ich versucht den QR Code zu scannen und diese Seite ich nicht erreichbar. Es ist zum verzweifeln was diese Zulassungsstelle fabriziert.
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Karin Lippmann
Die Zulassungsstelle in Forchheim war schon immer hilfsbereit. Die haben sogar Personal eingestellt, was hilft einen Antrag auszufüllen... also wer da schimpft, kann wahrscheinlich nicht schreiben oder lesen...
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Alexander Freund
Wenn ich könnte würde ich 0 Sterne vergeben!! Sowas wie ein Telefon besitzen sie nicht!! Wochenlange Wartezeit für einen Termin!! In Erlangen klappt das ohne!! Nur Probleme, um bei Exoten die richtigen Kennzeichen zu bekommen!!
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Ille (Ille)
- Unverständliches Covid Handling - alle Lockern, und hier wird verschärft - Security am Eingang sehr unfreundlich weil ich zum Termin 7 Minuten eher aufgetaucht bin - ich solle doch wieder gehen und dann in 7 Minuten wieder kommen. - Unerreichbar per Telefon - selbst nach 2 Stunden immer noch Warteschleife (derzeit sind alle Mitarbeiter im Gespräch.... blaa blaa) - Online keine PKW Anhänger Zulassung möglich - warum auch immer - Wochenlang keine Termine - Wartezeiten teils bis zu 4 Wochen (Beispiel Ende April versucht - nächster Termin weit im Mai) - Sachbearbeiter in Raum 12 war hingegen sehr nett, super professionell und schnell.
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Nico S.
Ich bewerte selten negativ, aber der Umgangston in der Zulassungsstelle Forchheim war leider alles andere als freundlich. Man hat schnell das Gefühl, dass Rückfragen oder Anliegen – wie z. B. ein Wunschkennzeichen – eher lästig als willkommen sind. Statt Unterstützung gibt es genervte Reaktionen. Schade, denn gerade bei solchen behördlichen Vorgängen ist eine klare und hilfsbereite Kommunikation wichtig. Ich bin froh, dass es mittlerweile auch digitale Alternativen gibt – nicht, weil alles besser ist, sondern weil man dort nicht angepflaumt wird.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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