Zulassungsstelle in Landratsamt Forchheim
Adresse:
Am Streckerplatz 3
91301 Forchheim
Öffnungszeiten:
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.
Rezensionen:
Daniel Frankenstein





Ich war Mitte Mai an einem Montag hier ohne Termin und wartete ca. 25 Minuten vor dem Schalter 8 und 9. Die Beschilderung und das Vorgehen war nicht sehr gut ersichtlich, aber gemeinsam halfen sich die Wartenden.
Es ging sehr schnell und mir wurde genau erklärt, wie meine Ummeldung weitergeht. Ich ließ meine Dokumente da und wurde bereits 45 Minuten später angerufen, dass ich die Zulassungen abholen kann. 12€ am Kassenautomaten gingen recht schnell und die freundliche Bedienung durch das Personal im Amt war eine erfrischende Abwechselung zu anderen Erfahrungen.
Bei mir lief es ohne Termin sehr gut.
Einen freien Termin hätte es erst in über 14 Tagen gegeben, was mir zu spät war.
Melanie Corfei





Hatte online einen Termin vereinbart, war früher dran und da am zuständigen Schalter gerade frei war, durfte ich eher rein. Umschreibung ging Ratz fatz vonstatten und alle waren sehr nett und freundlich. War selber jahrelang für Autohäuser auf verschiedenen Zulassungsstellen und diese ist einer der freundlichsten und schnellsten.
Ronald Riess





Freundlicher und toller Service. Selten so eine flotte Zulassung erlebt!
Werner Hänfling





Ich war die letzten Jahre des Öfteren bei der Zulassungsstelle in Forchheim für das Zulassen, Ummelden oder Abmelden , ich kann mich kein einziges mal beschweren !
Wen man die passenden Unterlagen dabei hat geht es sehr schnell und reibungslos!
Was ein Vorredner auf dieser Seite schreibt das er die Vollmacht dabei hatte aber keinen Personalausweis und nicht bedient wurde ist doch verständlich, man kann bei keiner Behörde irgendwas beantragen oder anderes ohne sich auszuweißen!
L 77.23





Unmöglich!!
Sobald man versucht dort anzurufen, kann man damit rechnen, dass man ein paar mal anrufen kann, bis jemand ans Telefon gehen möchte. Selbst an Tagen, an denen das System sowie so nicht funktioniert ( lt. Angestellten ) muss man 5x anrufen, bis man mit jemandem sprechen kann.
Außerdem haben die Angestellten teilweise keine Ahnung von dem, was sie da tun.
Unterlagen:
Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):
- nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
- Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
- Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Weitere Informationen:
Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.
Anfahrt:
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Febr. 2017
Schaltgetriebe
75.000 km
Benzin
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63kW (86 PS)
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