Zulassungsstelle in Landratsamt Forchheim

Adresse:

Am Streckerplatz 3
91301 Forchheim

Kontakt:

Fax:
09191-86-3228

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Elke Steffen
Alles ohne Probleme !!! online Termin gebucht, pünktlich erschienen, Umschreibung hat mit Vollmacht und EVB Nummer reibungslos geklappt. 13:00 war der Termin um 13:10 war der Vorgang abgeschlossen… Vielen herzlichen Dank 😊
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Bianca Neuner
Hatte bis jetzt immer einen freundlichen Kontakt. Selbst der Chef Herr H. hat mich ohne Termin in einer misslichen Lage empfangen und sich Zeit genommen und mich beraten. Also 👌👍👍👍
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Doris Renner
Sehr nette, freundliche Dame an schalter II und super schnelle Bearbeitung Danke noch mal
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MrSmokedogg79
Nur mit online Termin möglich, frühestens 1 Woche später wenn man Glück hat. Und wehe man kommt nur 1-2 Minuten zu spät weil die spärlich vorhandenen Parkplätze durch eine Baustelle gesperrt sind und man sich ewig weit weg einen suchen muss. So etwas unfreundliches hab ich noch nirgends erlebt und kann die vielen negativen Erfahrungen mit dieser Zulassungsstelle nur teilen. Wenn es möglich wäre, wäre es der blonden *piep* an Platz 5 bestimmt recht gewesen wenn man alles selbst fertig machen würde und sie nur den Stempel drauf drücken müsste. Bin ich froh das ich hier weg ziehe, so etwas pampiges und unfreundliches hab ich in keiner Zulassungsstelle von Coburg bis Nürnberg erlebt. 👎
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Hans Roeder
Habe eine Terminreservierung per Online vorgenommen und die Bestätigung für den 23.09.24 um 13:40 umgehend erhalten. Pünktlich wurde ich an dem vorgegebenen Schalter (Nr. 5) von einer freundlichen Dame empfangen. Eine Pkw Abmeldung und ferner eine Neuzulassung mit Fertigung von neuen Schildern Plaketten usw. Es wurde sogar von der jungen Dame meine Kfz.- Steuer Ermäßigung mit vermerkt. Ich freue mich schon auf den nächsten Termin. Mein Fehler war das ich die Parkuhr für 2 Stunden aktviert habe aber das ganze Prozedere nur ca. 45 Minuten gedauert hat.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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