Zulassungsstelle in Landratsamt Forchheim

Adresse:

Am Streckerplatz 3
91301 Forchheim

Kontakt:

Fax:
09191-86-3228

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Michael Kroczek
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Benny021431
Ich war jetzt innerhalb eines Jahres 2x bei der KFZ - Zulassungsstellt Forchheim. Und das nach 30 Jahren. Ich kann nur positives sagen. Beim ersten Mal das Abmeldung von meinem Motorrad. Da hat mich gleich der nette Leiter vom Amt auch ohne Termin freundlich bedient und gute Informationen weitergegeben. Das zweite Mal, mit Termin, für eine Neuanmeldung eines Anhängers. Sehr freundliches Personal und innerhalb 15 Minuten alles erledigt. So würde ich mir es bei allen Ämtern wünschen. Vielen Dank.
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Saftige Zitrone
Komplett inkompetent Habe online-kennzeichen bestellt da ich keine Zeit hatte persönlich hin zu gehen und es schnell gehen musste. Am Ende kamen nicht einmal Kennzeichen sondern nur Plaketten. Das heißt ich musste mich selbst noch um Kennzeichen kümmern. Beim bekleben der Kennzeichen habe ich versucht den QR Code zu scannen und diese Seite ich nicht erreichbar. Es ist zum verzweifeln was diese Zulassungsstelle fabriziert.
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Karin Lippmann
Die Zulassungsstelle in Forchheim war schon immer hilfsbereit. Die haben sogar Personal eingestellt, was hilft einen Antrag auszufüllen... also wer da schimpft, kann wahrscheinlich nicht schreiben oder lesen...
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Alexander Freund
Wenn ich könnte würde ich 0 Sterne vergeben!! Sowas wie ein Telefon besitzen sie nicht!! Wochenlange Wartezeit für einen Termin!! In Erlangen klappt das ohne!! Nur Probleme, um bei Exoten die richtigen Kennzeichen zu bekommen!!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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